Frage: Aufteilung der Elternzeit

Hallo, meine Freundin hat ihr Baby bekommen - am 24.12.2011 um 19.30 Uhr,-))))) (...wenn das kein Christkind ist...) Beide Elternteile sind berufstätig. Sie wollen sich die Elternzeit aufteilen. Meine Freundin möchte 7 Monate zu Hause bleiben und Ihr Mann 5 Monate. Geht das eigentlich? Bekommen sie dann beide das jeweilige Elterngeld? Vielen Dank für die Antwort und superguten Rutsch ins neue Jahr,-))))) LG, Caaaro

von Caaaro am 29.12.2011, 20:37



Antwort auf: Aufteilung der Elternzeit

Hallo, beide können bis zu 3 Jahre EZ nehmen und sich die 14 Mo EG frei aufteilen, nur die MG-Mon werden der Mutter angerechnet Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.01.2012



Antwort auf: Aufteilung der Elternzeit

Das geht! Gleichtzeitig, abwechselnd oder auch überschneidend! Jeder bekommt in seiner Elterngeldzeit die ca 65% von seinem Nettolohn! Hat deine Freundin daran gedacht, auch für den zweiten Lebensmonat Elterngeld zu beantragen? Der fällt ja zum großen Teil in den Mutterschutz. Der 2. Lebensmonat ist aber länger als die 8 Wochen reichen. Für die restlichen Tage gibt es auch noch Elterngeld. Hat deine Freundin in der Aufzählung schon die 2 Mutterschutz"monate" abgezogen oder warum nimmt sie "nur" 7 und er 5 Monate? Denn man sagt ja, beide zusammen haben einen Anspruch auf 14 Monate... Gruß Sabine

von SumSum076 am 30.12.2011, 09:01



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