Hallo!
Meine Tochter wurde im Juli 2010 geboren und ich hatte bis Ende 2012 Elternzeit. Die restlichen Monate habe ich mir von meinem AG bis zum Ende des 8. Lebensjahres übertragen lassen. Ich möchte nun für die Kiga-Eingewöhnung einen Monat Elternzeit nehmen, geht dies, ohne dass der Rest verfällt? Mein AG ist der Auffassung, dass die Elternzeit nur in 2 Zeiträume aufgeteilt werden kann.
Falls es geht, können Sie mir bitte sagen, in welchem Paragrafen dies steht?
Vielen Dank!
LG
Esther
von
Esther72
am 06.06.2013, 18:18
Antwort auf:
Aufteilung Elternzeit
Hallo,
da hat Ihr Arbeitgeberrecht,das ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Das ganze steht in § 16 BEEG.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.06.2013
Antwort auf:
Aufteilung Elternzeit
Wenn dein AG einverstanden ist, kannst du die Elternzeit auf mehr als 2 Abschnitte aufteilen...
§ 16 Absatz 1 BEEG:
"....Die Elternzeit kann auf zwei Zeitabschnitte verteilt werden; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich...."
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 06.06.2013, 21:58
Antwort auf:
Aufteilung Elternzeit
Danke Dir, Sabine!!!
LG
Esther
von
Esther72
am 07.06.2013, 08:50