Frage: Aufteilung Elternzeit

Hallo! Meine Tochter wurde im Juli 2010 geboren und ich hatte bis Ende 2012 Elternzeit. Die restlichen Monate habe ich mir von meinem AG bis zum Ende des 8. Lebensjahres übertragen lassen. Ich möchte nun für die Kiga-Eingewöhnung einen Monat Elternzeit nehmen, geht dies, ohne dass der Rest verfällt? Mein AG ist der Auffassung, dass die Elternzeit nur in 2 Zeiträume aufgeteilt werden kann. Falls es geht, können Sie mir bitte sagen, in welchem Paragrafen dies steht? Vielen Dank! LG Esther

von Esther72 am 06.06.2013, 18:18



Antwort auf: Aufteilung Elternzeit

Hallo, da hat Ihr Arbeitgeberrecht,das ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Das ganze steht in § 16 BEEG. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.06.2013



Antwort auf: Aufteilung Elternzeit

Wenn dein AG einverstanden ist, kannst du die Elternzeit auf mehr als 2 Abschnitte aufteilen... § 16 Absatz 1 BEEG: "....Die Elternzeit kann auf zwei Zeitabschnitte verteilt werden; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich...." Gruß Sabine

von SumSum076 am 06.06.2013, 21:58



Antwort auf: Aufteilung Elternzeit

Danke Dir, Sabine!!! LG Esther

von Esther72 am 07.06.2013, 08:50



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