Hallo,
eine Freundin hat folgendes Problem:
Kita hat verschiedene Räumlichkeiten, in denen die Kinder ohne Aufsicht spielen dürfen. Kids werden oder sollen zumindest sporadisch von den Erzieherinnen "gecheckt" werden. (In diesem Fall geschah dies erst nach über einer Std)
In einem dieser "Toberäumfe" mit "Matratzenbausteinen" kam es zu einem Unfall.
Das Kind der Freundin fiel auf die Brille eines anderen Kindes, die dann kaputt ging.
MIr ist es schon unerklärlich, daß das Kind die Brille anlassen durfte (es war keine Sportbrille oder Titan Flex)
Die Kita beruft sich darauf, das sie nicht in der Aufsichtspflicht stand und die Mutter den Schaden übernehmen soll. Dies teilte Sie auch dem Vater des "geschädigten" Kindes mit, der nun das Geld von der Freundin einforderte.
Kann sich die Freundin das Geld von der Kita zurückholen?
Ist es wirklich so einfach für eine Kita sich der "Aufsichtspflicht" zu entziehen und dies den nicht anwesenden Eltern aufzubürden?
In der Satzung steht:
Während der Öffnungszeiten des Kindergartens sind grundsätzlich die Erzieher für die Ihnen anvertrauten Kids verantwortlich.
Die Aufsichtspflicht des Trägers beginnt mit Übernahme des Kindes und endet mit Verlassen desselben.
Die Kita berufst sich ausserdem auf folgenden Paragraphen in der Satzung:
Für Schäden die ein Kind 3. zufügt, haftgen unter Umständen die Eltern. Es wird daher empfohlen, eine private Haftpflicht abzuschließen.
Ich hätte übrigens nicht bezahlt, da keine Erwachsene Aufsicht dabei war und nur einem Kind mit dem Tathergang geglaubt wurde. Der Bub beteuert es war ein Unfall, weil die Brille auf der Erde lag und er draufgefallen ist. Er hat wohl versucht die Brille wieder zurechtzubiegen wobei diese zerbrach. Dies bestätigte auch der "geschädigte" Bub.
Wieder ein Roman ich weiß, aber mir geht es eigentlich um die Haftung. Ist die Kita mit diesen "Vertragsklauseln" von der Haftung ausgeschlssen? Kann man sich das Geld zurückholen?
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 12:35
Antwort auf:
Aufsichtsverletzung im Kiga?
Hallo,
die Eltern des schädigenden Kindes sind auf jeden Fall raus aus der Haftung. Das Kind selber haftet erst ab 7 u die Eltern haben die Aufsichtspflicht nicht verletzt
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.04.2010
Antwort auf:
Aufsichtsverletzung im Kiga?
Hallo
Ich meine dass Frau Bader bei sowas immer schreibt, dass Kinder bis 7 meine ich eh gar nicht haften.
Selbst wenn die Eltern dabei gewesen wären !
Das Kind handelt nicht bewusst um zu schaden oder ist sich über sein Handeln bewusst.
Hier war mal die Frage wegen einer Jacke in einem Laden, die beschmutzt wurde, da sollten die Eltern diese dann kaufen.
Ist aber nicht rechtens gewesen.
Und in der Satzung des Kindergartens steht es ja auch drin , dass die Eltern raus sind.
Und : Ich frage mich das Gleiche wie Du. Wenn Brille, dann Sportbrille und die bitte auf der Nase !
So zumindest rechtlich, wie man das zwischenmenschlich regelt ist ja wieder anders, billig sind die ja nicht.
Ich versuch den Beitrag nochmal zu finden....
Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 13:00
Antwort auf:
Aufsichtsverletzung im Kiga?
So, hab was gefunden.
Einmal die Jacke : http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=68704
Und einmal Aussenspiegel BMW : http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=65409
Hoffe das hilft der Freundin weiter.
Eigentlich eine Frechheit vom Kindergarten.
Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 13:15
Antwort auf:
Aufsichtsverletzung im Kiga?
Wenn überhaupt, dann haftet die KiTa über die Unfallversicherung!!!
Da deine Freundin ihre Aufsichtspflicht an die KiTa abgeben hat (indem sie ihr Kind dorthin gebracht hat) ist sie auch nicht mehr aufsichtspflichtig und somit nicht mehr haftbar zu machen.
Der "Schwarze Peter" liegt tatsächlich beim Besitzer der Brille. Dieser muss sich um eventuellen Schadensersatz über die KiTa kümmern. Deine Freundin hat damit nichts zu tun.
VlG
Annette (mit Brillenkind, seufz)
Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 13:32
Antwort auf:
Aufsichtsverletzung im Kiga?
Nur kurz zum Thema Brille, habe selber ein Brillenkind und wir haben keine Sportbrille, warum auch. Die Kinder toben doch ständig irgendwo rum und da geht in der Regel nichts kaputt.
Was anderes ist evtl bei grösseren Kindern mit Schul oder Leistungssport.
Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 16:45
Antwort auf:
Aufsichtsverletzung im Kiga?
aber wir haben dem Bub von Anfang an eine "Biegbare" Titanflex gekauft und werden es weiterhin tun.
Es geht rein darum, daß sich die Kita rausredet und die Freundin mit dem "Brillenkindpapa" keinen Ärger wollte.
Kann Sie das Geld nun von der Kita zurückfordern?
Kita beruft sich ja auf Ihre Satzung:
LG Peeka
Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 17:43