Aufnahme der Arbeit nach Elternzeit und vor Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufnahme der Arbeit nach Elternzeit und vor Mutterschutz

Sehr geehrte Frau RA Bader, ich habe eine Frage hinsichtlich folgenden Fall: Ich bin bis zum 30.07.2019 noch in Elternzeit. Ich bin derzeit schwanger und mein neuer Mutterschutz beginnt am 04.09.2019. D.h. wollte für die Zeit wieder Vollzeit arbeiten, da wir mein Gehalt benötigen, auch wenn es jetzt nur für die kurze Zeit ist. Hier noch ein kurzer Hintergrund, ich habe eine Führungsposition bei meinem aktuellen Arbeitgeber. Mit bekanntgabe meiner ersten Schwangerschaft begann seitens meines Chef mobbing bzw. bossing. Ich wurde regelmäßig auf grund meiner Schwangerschaft diskriminiert. (Entscheidungen wurden in Frage gestellt, mir wurden Aufgaben hinter meinem Rücken entzogen und es wurde in Meeting negativ über Frauen/ Schwangere/ Müttter gesprochen). Wir haben leider keinen Betriebsrat, der mich hier hätte unterstützen können. Ich habe während der Zeit mit einem Anwalt diesbezüglich gesprochen. Jedoch meinte dieser zu mir, dass Diskriminierung, auch wenn diese hier vorliegt, wohl schwer zu beweisen ist. Ich habe dann noch lange zeit versucht meinen Chef vom Gegenteil zu überzeugen. D.h. ich bin zwar Schwanger, aber ich bringe meine Leistung und dass ich auch als Mutter in TZ arbeiten werden. Dies hat leider nicht geklappt. Der Stress war zu viel. Ich wurde in SSW26 aufgrund vorzeitiger Wehen und des Stresses von meiner FA krank geschrieben. In meiner Elternzeit wurde die Firma von einem ausländischen Investor aufgekauft. Meine Abteilung sollte einen neuen Vorgesetzten bekommen. Für mich positiv, denn so hätte ich auf professioneller Ebene keinen Kontakt zu meinem ehemaligen Chef gehabt. Jetzt ist er leider wieder als Vorgesetzter in meine Abteilung zurück gekehrt. Mit -Bekanntgabe der zweiten Schwangerschaft hat auch das Mobbing seitens meines Chef wieder angefangen. Dies habe ich direkt und indirekt über Kollegen erfahren. Es sind bereits entsprechende Kommentare über mich in der Firma gefallen. Jetzt meine Frage, ich könnte natürlich meine Elternzeit für die Zeit verlängern. Wir können aber aktuellen nicht auf mein Gehalt für die 5 Wochen verzichten. Meine Frauenärztin würde mich auch sofort wieder krank schreiben, da sie mir und dem ungeborenen Kind den Stress nicht zumuten will. Wie sieht dies rechtlich aus? Kann mich meine FA ab dem 31.07 bis 04. September krankschreiben und ich erhalte dann mein normales Gehalt? muss ich an mindestens einen Tag in die Firma? Mich belastet die Situation jetzt schon. Und will unter diesen Umständen unter gar keinem Fall mehr dort hin zurück. Vielen Dank für ihre rechtliche Unterstützung. mit besten Grüßen A.B.

von alemanitarubia am 10.07.2019, 10:18



Antwort auf: Aufnahme der Arbeit nach Elternzeit und vor Mutterschutz

Hallo, bei Mobbing kann der Arzt ein BV aussprechen. Aber irgendwann kommen Sie ja wieder. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2019



Antwort auf: Aufnahme der Arbeit nach Elternzeit und vor Mutterschutz

Rechtlich kann dein Arzt dich krank schreiben wenn die entsprechende medizinische Begründung für die AU da ist. Dafür musst du nicht arbeiten. Sieht aber natürlich entsprechend bescheiden aus und würde den Vorgesetzten stärken. Den du bestätigst ja das was er behauptet damit in den Augen der anderen. Ich würde evtl schauen ob du eine Etage höher gehst und da man anfragst ob man dir für die 5 Wochen nicht eine andere Lösung anbieten kann. Evtl gonge es ja das du HomeOffice machst oder woanders eingesetzt wirst.

von Felica am 10.07.2019, 10:38



Antwort auf: Aufnahme der Arbeit nach Elternzeit und vor Mutterschutz

Ich sehe das ähnlich wie Felica. Rein rechtlich gesehen, kannst du das natürlich so machen, allerdings halte ich die Begründung deiner FA dich quasi vorsorglich krank zuschreiben für gefährlich. Ein ärztliches Attest kann jederzeit vom AG angezweifelt und der medizinische Dienst eingeschaltet werden, der die AU überprüft. Und wenn aktuell keine körperliche schwangerschaftsbedingte Erkrankung bei dir vorliegt, ist die FA eigentlich auch nicht für eine AU zuständig. Wie schaut es denn mit Urlaub aus? Wenn du bei der ersten Schwangerschaft so lange krankgeschrieben gewesen bist, müsste doch eigentlich noch Urlaubsanspruch aus dieser Zeit bestehen und auch jetzt entsteht doch wieder Urlaubsanspruch?! Evtl. auch noch Überstunden die du abbummeln kannst? Ich würde versuchen, diesen Weg zu gehen, denn mit allen anderen lieferst du deinem Chef nur Kanonenfutter: 1. Längere Zeit krankgeschrieben in der ersten Schwangerschaft 2. Eine offenbar geplante (Teilzeit-)Rückkehr in der EZ nicht umgesetzt 3. Jetzt genau für den Zeitraum krankgeschrieben den du zwischen den Schwangerschaften arbeiten müsstest……. Du schreibst, dass du deine lfd. EZ verlängern könntest – ist (bzw. wird am Monatsende) dein Kind denn jetzt 2 Jahre alt? Für die ersten 24 Monate musst du dich mit dem ersten Antrag festlegen, da ist eine Verlängerung nur mit Zustimmung des AG möglich. Notfalls würde ich an deiner Stelle auf das Geld verzichten und unbezahlten Urlaub nehmen, vielleicht willst/musst du ja nach der erneuten EZ wieder in deinen Job einsteigen und da würde ich nicht unbedingt Öl ins Feuer gießen (mit einer exakten Krankmeldung).

von KielSprotte am 10.07.2019, 11:57



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