Sehr geehrte Frau RA Bader, ich habe eine Frage hinsichtlich folgenden Fall: Ich bin bis zum 30.07.2019 noch in Elternzeit. Ich bin derzeit schwanger und mein neuer Mutterschutz beginnt am 04.09.2019. D.h. wollte für die Zeit wieder Vollzeit arbeiten, da wir mein Gehalt benötigen, auch wenn es jetzt nur für die kurze Zeit ist. Hier noch ein kurzer Hintergrund, ich habe eine Führungsposition bei meinem aktuellen Arbeitgeber. Mit bekanntgabe meiner ersten Schwangerschaft begann seitens meines Chef mobbing bzw. bossing. Ich wurde regelmäßig auf grund meiner Schwangerschaft diskriminiert. (Entscheidungen wurden in Frage gestellt, mir wurden Aufgaben hinter meinem Rücken entzogen und es wurde in Meeting negativ über Frauen/ Schwangere/ Müttter gesprochen). Wir haben leider keinen Betriebsrat, der mich hier hätte unterstützen können. Ich habe während der Zeit mit einem Anwalt diesbezüglich gesprochen. Jedoch meinte dieser zu mir, dass Diskriminierung, auch wenn diese hier vorliegt, wohl schwer zu beweisen ist. Ich habe dann noch lange zeit versucht meinen Chef vom Gegenteil zu überzeugen. D.h. ich bin zwar Schwanger, aber ich bringe meine Leistung und dass ich auch als Mutter in TZ arbeiten werden. Dies hat leider nicht geklappt. Der Stress war zu viel. Ich wurde in SSW26 aufgrund vorzeitiger Wehen und des Stresses von meiner FA krank geschrieben. In meiner Elternzeit wurde die Firma von einem ausländischen Investor aufgekauft. Meine Abteilung sollte einen neuen Vorgesetzten bekommen. Für mich positiv, denn so hätte ich auf professioneller Ebene keinen Kontakt zu meinem ehemaligen Chef gehabt. Jetzt ist er leider wieder als Vorgesetzter in meine Abteilung zurück gekehrt. Mit -Bekanntgabe der zweiten Schwangerschaft hat auch das Mobbing seitens meines Chef wieder angefangen. Dies habe ich direkt und indirekt über Kollegen erfahren. Es sind bereits entsprechende Kommentare über mich in der Firma gefallen. Jetzt meine Frage, ich könnte natürlich meine Elternzeit für die Zeit verlängern. Wir können aber aktuellen nicht auf mein Gehalt für die 5 Wochen verzichten. Meine Frauenärztin würde mich auch sofort wieder krank schreiben, da sie mir und dem ungeborenen Kind den Stress nicht zumuten will. Wie sieht dies rechtlich aus? Kann mich meine FA ab dem 31.07 bis 04. September krankschreiben und ich erhalte dann mein normales Gehalt? muss ich an mindestens einen Tag in die Firma? Mich belastet die Situation jetzt schon. Und will unter diesen Umständen unter gar keinem Fall mehr dort hin zurück. Vielen Dank für ihre rechtliche Unterstützung. mit besten Grüßen A.B.
von alemanitarubia am 10.07.2019, 10:18