Liebe Frau Bader,
mein AG hat mir einen Auhebungsvertrag zum Ende der Elternzeit vorgeschlagen, da er keine Möglichkeit sieht, mich Teilzeit unterzubringen (Betrieb mehr als 15 AN, bin seit 5 Jahren dort).
Ist es günstig, dem zu zu stimmen oder sollte ich auf meinem Recht auf eine Teilzeitstelle beharren?
Viele Grüsse
Sandra Sch.
Mitglied inaktiv - 05.03.2003, 13:19
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag
HAllo,
wenn die Abfindung stimmt + Sie Aussicht auf eine neue Stelle haben, ok. Ansonsten würde ich drauf beharren.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.03.2003
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag
Hallo Sandra,
ich kann Dir hierzu leider keine Antwort geben, da meiner Freundin genau dasselbe angeboten wurde. Hatte hierzu auch schon mal einen Task aufgemacht, der allerdings sehr unbefriedigt beantwortet wurde. :-(( Aber generell habe ich meiner Freundin vorgeschlagen, daß sie keinerlei Aufhebungsvertrag unterschreiben soll, da sich dieser auf Dauer gesehen nicht rechnet und Du vor dem Gesetz 3 Jahre Erziehungszeit genießt(wird zwar stressig das durchzusetzen bei Deinem AG aber du hast die besseren Karten Für 5 Jahre kriegst Du dann ca. 5 x 0.75 x letztes Bruttogehalt plus vielleicht ein kleines weiteres Entgegenkommen der Firma, dann bist Du schon gut. Einen Großteil darfst Du dann auch noch versteuern.....Nur ich stelle mir die Frage, wo bist Du dann versichert? Du hast ja Deine Stelle aufgehoben, sodaß Du Dich und Dein Kind, sofern Dein Mann (Ehe vorausgesetzt) nicht privat versichert ist, dann selber versichern mußt...oder übernimmt das dann auch das Versorgungsamt?? Vielleicht hast Du ähnliche Erfahrungen oder Kenntnisse, dann schicke Sie an tokenring2001@yahoo.de
Mitglied inaktiv - 05.03.2003, 16:29