Hallo, generell hat ein Elternpaar das Recht auf Elternzeit(3Jahre), während dieser Zeit hat derjenige Kündigungsschutz. Nun ist es aber so, daß meiner Freundin ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde (den werden wir auf keinen Fall unterschreiben), die Gruende seitens des AG sind ja jedermann bekannt. Nur falls man diese Alt. wählt, wo ist meine Freundin versichert, erhält sie Arbeitslosengeld während der Elternzeit, erhält sie Erziehungsgeld, da kein Einkommen, hat sie jemals Anspruch der 3 Jahre auf Anrechnung zur Rente??
Mitglied inaktiv - 18.02.2003, 09:39