Hallo,
ich habe nach Ende der EZ zum 17.11.07 mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag aus wirtschaftlichen Gründen vreinbart mit Abfindung. Muss ich mich danach arbeitslos melden, weil das möchte ich nicht!
Danke und LG
Bini
Mitglied inaktiv - 20.09.2007, 15:58
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag
Hallo,
wenn Sie es nicht tun, verlieren Sie uU Anspruch auf Leistung, KK und zukünftige Ansprüche.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.09.2007
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag
Müssen musst Du gar nichts, aber:
- suchst Du arbeit?
- brauchst Du finanzielle Zuwendungen?
- wie sieht dann die Krankenversichwerung aus?
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 21.09.2007, 02:11