Aufgabe der Teilzeit in Erziehungszeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufgabe der Teilzeit in Erziehungszeit

Hallo Frau Bader, Ich bin seit 7 Monaten in Erziehungszeit und arbeite TZ bei meinem bisherigen Arbeitgeber. Nun habe ich eine Frage bezüglich der rechtlichen Situation, wenn ich meine derzeitige Teilzeitstelle (30 Std./Wo.) weiter verkürzen bzw. ganz aufgeben möchte. Was habe ich zu beachten? Läuft meine Erziehungszeit dann normal weiter. Gibt es "Kündigungsfristen" zu beachten? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Mitglied inaktiv - 04.02.2005, 12:21



Antwort auf: Aufgabe der Teilzeit in Erziehungszeit

Hallo, ja, nach den normalen Regeln (Frist 4 Wo) Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.02.2005



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