Frage: Aufenthaltsrecht

Sehr geehrte Frau Bader ich lebe unverheiratet und mit gemeinsamen Sorgerecht für unseren 3-jährigen Sohn mit meinem Lebensgefährten zusammen. Leider entwickelte sich unsere Beziehung in den vergangenen Jahren sehr negativ und mittlerweile ist uns ein „normales“ Miteinander kaum noch möglich. Insbesondere unsere Vorstellungen betr. Erziehung und generellem Umgang mit unserem Kind, differieren stark und sorgen zunehmend für größeren Unfrieden. Am bedauerlichsten ist, dass unsere Differenzen oft auch vor dem Kind geschehen. Ich versuche verzweifelt, diesen Umstand zu unterbinden, jedoch nimmt mein Partner auf die Anwesenheit des Jungen keinerlei Rücksicht. Vor ein paar Tagen, versuchte ich den Jungen, nachdem mein Partner laut geworden war, umgehend aus der Situation zu ziehen, um zumindest das Zimmer zu wechseln, woraufhin der Kindsvater, trotzdem ich das Kind auf dem Arm hielt mich anschrie und auch aggressiv körperlich anging und bedrängte, bzw. mich/uns aktiv hinderte das Zimmer oder die Wohnung zu verlassen. Mein Kind auf meinem Arm schrie, wie ich von ihm nicht kannte und ich versuchte irgendwann nur noch den Kleinen zu beruhigen, bis die Situation sich irgendwann entspannte... Meiner Ansicht nach kann und darf ich diese Situation für mein Kind nicht mehr tolerieren. Gerne würde ich möglichst schnell mit meinem Kind in das Bundesland zurück in dem ich aufgewachsen bin und wo Familienangehörige und ein stabiler Freundeskreis existieren. (In unserer jetzigen, neuen Umgebung konnten wir uns bis dato keinerlei sozialen Hintergrund schaffen.) Mein Partner würde einer Entfernung von knapp 700 km aber nie zustimmen und drohte mir deswegen auch schon. Da ich aktuell ausschließlich Mutter bin und meine gesamten Rücklagen aufgebraucht sind, bin ich momentan unglücklicherweise finanziell von meinem Partner abhängig. (Müsste mir also die Kosten für einen Anwalt leihen. Wie ich sah, nehmen die meisten guten Anwälte mehr Honorar als den Regelsatz und arbeiten oft nicht mit staatlicher Kostenerstattung.) Fragen: 1.) Gehe ich Recht in der Annahme, dass o.g. Familiensituation eine Kindswohlgefährdung darstellt? 2.) Hätten wir evtl. auch rechtliche Möglichkeiten so schnell als geht „gegen seinen Willen“ das Bundesland zu verlassen, ohne dass mir das ggf. anschließend negativ ausgelegt wird? 3.) Wie wäre sich nun rechtlich „klug“ zu verhalten? Vielen Dank für Ihre Antworten.

von Sonnenstark am 09.10.2019, 04:55



Antwort auf: Aufenthaltsrecht

Hallo, 1. Eher nicht - was soll es Ihnen auch bringen? Das ihm das Sorgerecht entzogen wird u Sie umziehen können? Ganz sicher nicht. 2. Nein. 3. Schalten Sie das JA ein und rufen Sie bei dem nächsten Vorfall die Polizei Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2019



Antwort auf: Aufenthaltsrecht

1 nein kann nur ein Richter 2 nein, da Zustimmung von Vater oder Richter fehlen 3 zum Jugendamt gehen

von Felica am 09.10.2019, 07:22



Antwort auf: Aufenthaltsrecht

Das wichtigste ist, solche Angriffe öffentlich zu machen - Polizei rufen, zum Nachbarn flüchten, Aufzeichnungen anfertigen. Andernfalls steht im Zweifel Aussage gegen Aussage, und dann kann das Kindeswohl noch so gefährdet sein, Du kannst es nicht glaubhaft machen. Im Grunde - so traurig es ist - kannst Du nur hoffen, daß diese Ausfälle in nächster Zeit öfter passieren. Und zwar am liebsten unter Zeugen. Vor allem wenn er Dich einsperrt oder körperlich angeht, kann die Polizei ihn erstmal der Wohnung verweisen, dann hast Du zumindest etwas Luft - und einen guten Grund, wenn Du umziehen willst. Die "üblichen Verdächtigen" (Caritas, Awo, Diakonie, Jugendamt) haben häufig kostenlose Beratungsstellen, teilweise auch kostenlose Rechtsberatungen - wende Dich an eine. Für den Anfang ist das okay. Aber mittelfristig solltest Du Dir das Geld für einen guten Anwalt zusammenleihen.

von Strudelteigteilchen am 09.10.2019, 09:29



Antwort auf: Aufenthaltsrecht

Ob das bereits Kindeswohlgefährdung darstellt, könnte nur ein Richter entscheiden. Nur unterschiedliche Ansichten über Erziehung und Streit vor dem Kind vermutlich eher nicht - wohl aber körperliche Angriffe. Du kannst und solltest aber bei weiteren Vorfällen die Polizei oder sonstige Zeugen zu Hilfe rufen, um das untermauern oder überhaupt glaubhaft vorbringen zu können. Theoretisch darfst du nicht ohne Zustimmung des Vaters eine so große Entfernung schaffen. Auch hier wäre es eine richterliche Entscheidung, dir das ABR zuzusprechen. Was sicher auch einfacher ist, wenn du solche Situationen beweisen kannst. Wichtig wäre evt. auch, ob er im Zweifelsfall sich überhaupt um euer Kind kümmern könnte oder beruflich eh keine Zeit hätte, die Betreuung abzudecken. Und auch, wer die Hauptbezugsperson ist - ich nehme an, du. Was dir auch hilft, wenn es tatsächlich vor ein Gericht geht. Bzgl. Anwalt - du kannst Prozesskostenbeihilfe beantragen. Ich würde auch sagen, such dir Hilfe bei Stellen wie Caritas etc. Die werden dich beraten können, wie du am Besten vorgehst und dir auch bzgl. Anwalt helfen können.

von cube am 09.10.2019, 11:30



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