Auf welcher Grundlage wird das Elterngeld beim zweiten Kind berechnet?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Auf welcher Grundlage wird das Elterngeld beim zweiten Kind berechnet?

Guten Tag Frau Bader! Bis Anfang des nächsten Jahres (2015) befinde ich mich in Elternzeit. Als meine Tochter vier Monate alt war, habe ich eine befristete Beschäftigung während der Elternzeit über 30 Stunden angenommen,da ich meine Stelle sonst verloren hätte und in einem anderen Bereich eingesetzt würde. Wir wollen nun unser zweites Kind planen - auf welcher Grundlage wird dann das Elterngeld berechnet? Vielen Dank für Ihre Mühe und die Unterstützung! Freundliche Grüße.

von sweethome am 27.01.2014, 13:42



Antwort auf: Auf welcher Grundlage wird das Elterngeld beim zweiten Kind berechnet?

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.01.2014



Antwort auf: Auf welcher Grundlage wird das Elterngeld beim zweiten Kind berechnet?

Immer aufgrund dessen was man in den 12 Monaten vor Mutterschutz verdient hat. Aber : Wenn der neue Mutterschutz vor dem Ende der aktuellen Elternzeit beginnt, kannst Du diese beenden und bekommst so vollen Mutterschutzlohn.

von Sternenschnuppe am 27.01.2014, 14:47



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