Hallo!
Ich befinde mich derzeit im Erziehungsurlaub und würde gerne von meinem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis erstellt bekommen, um mich eventuell auch anderweitig neu zu orientieren.
Steht mir dieses Zeugnis zu, oder habe ich keinen Anspruch auf Einschätzung meiner bis dahin ausgeführten Tätigkeit?
Ich denke , das es doch sehr schwierig werden wird, nach 3 Jahren meine Leistung noch einschätzen zu können, zumal es nicht sicher ist, ob die Direktion bis dahin noch so besteht.
Ich hatte eine führende Position, falls das von Bedeutung wäre.
Vielen Dank
und Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 15.01.2004, 14:34
Antwort auf:
Arbeitszeugnis
Hallo,
Auch wenn es gesetzlich nicht geregelt ist: Der Arbeitgeber kann u.U. auch verpflichtet sein, ein Zwischenzeugnis auszustellen. Eindeutige Voraussetzungen hierfür sind zwar nirgends vorgeschrieben, man kann aber davon ausgehen, dass der Anspruch ausnahmsweise besteht, wenn ein begründeter Anlass dazu vorliegt. So sieht es auch die Rechtsprechung.
Anlässe sind z.B.: Versetzungen, ein Wechsel der Tätigkeit innerhalb des Unternehmens, der Weggang eines Vorgesetzten und ein Betriebsübergang nach § 612a BGB. Ebenfalls ein Grund liegt vor, wenn dem Arbeitgeber mit einer Kündigung gedroht wird oder eine solche angekündigt wird. Der Arbeitnehmer muss dann ja damit rechnen, sich u.U. neue Arbeit suchen zu müssen - und hierzu benötigt er eben ein Zeugnis.
Stellt der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis aus, ist er in einem späteren Endzeugnis zwar nicht an die dort gewählten Formulierungen gebunden. Er kann aber, wenn sich die Grundlage der Beurteilung nicht geändert hat, nicht ohne Grund von der ursprünglichen Bewertung abweichen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2004