Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in Mutterschutz mit anschließender Elternzeit. Bei meinem Elternzeitantrag habe ich auch ein Arbeitszeugnis beantragt, da ich nach Rückkehr vermutlich weniger Stunden und ggf. in einem anderen Arbeitsbereich eingesetzt werde. Nun meine Frage, welches Datum sollte als Ausstellungsdatum des Zeugnisses genannt werden. Das des Eintritts in den Mutterschutz oder das des Beginns der Elternzeit? Für Ihre Rückmeldung im Voraus vielen Dank!
von Charly122014 am 20.09.2017, 20:51