Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, habe vier Jahre in einem Betrieb gearbeitet und anschließend knapp sechs Jahre Elternzeit hinter mir. Wo im Arbeitszeugnis wird die Elternzeit erwähnt? Gleich am Anfang (vier Jahre tätig als ... und von ... bis .... Elternzeit beansprucht) oder in einem Abschlußabsatz am Ende des Zeugnisses? Vielen Dank im voraus! Beste Grüße, Bärbel
Hallo, ich würde es am Anfang reinpacken, ein Gesetz gibt es dazu aber nicht. Gruß, NB
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Hallo Frau Bader, meine Tochter wird am 21.11.09 2Jahre alt. Dann ist meine beantragte Elternzeit rum. Insgesammt bin ich dann fast 4Jahre zu hause (ich habe noch einen älteren Sohn) 1. Um das Arbeitslohsengeld ab dem 21.11. zu erhalten muss ich bereits zum 21.08.09 bei meinem AG kündigen. Richtig? 2. Muss ich bereits während der Frist a ...
Sehr geehrte Frau Bader, und zwar habe ich eine Frage bzgl. meines Arbeitszeugnisses. Nach der Elternzeit kann ich die Vollzeitstelle, welche ich vor der Geburt meiner Tochter ausgeübt habe leider nicht mehr antreteten und habe ihm daraufhin ein Arbeitszeugnis geschickt (so wie ich es gerne haben möchte). Er hat alles soweit übernommen, nur h ...
Ist es zulässig/ üblich Elternzeiten im Arbeitszeugnis aufzuführen? Mein Arbeitsvertrag läuft seit 2007, seither war ich 2mal für etwa 1 Jahr in Elternzeit. Als ich letztens um ein Zwischenzeugnis bat fragte mich meine Vorgesetzte, wann genau meine Elternzeiten gewesen seien, so daß ich vermute, sie wird sie im Arbeitszeugnis aufführen (was mir na ...
Hallo Frau Bader, und zwar hatte ich ein befristetes 24monatiges Arbeitsverhältnis. Jetzt steht in meinem Arbeitszeugnis, wann ich in Elternzeit war. Von den 24 Monaten habe ich 15 Monate gearbeitet. Also ca. 62%. Hat der Arbeitgeber das Recht, die Elternzeit im Zeugnis zu erwähnen? Ich habe ja über die Hälfte der Zeit gearbeitet. Habe ich das Rec ...
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