Hallo ich fange im september wieder an zu arbeiten. Ich arbeite dann nur von 9-15 uhr da ich zwei kleine kinder habe.kann mein arbeitgeber von mir verlangen das ich 20 min vor arbeitsbeginn da bin.ich soll mich dann in der zeit umziehen und kunden nachrichten schreiben das sie an ihre termine denken.da soll man vor dem arbeitsbeginn mit anfangen falls man es im laufe des tages nicht schafft..ist das zu lässig ??es wäre unbezahlte zeit.wieviel vor arbeitsbeginn ist zulässig?also das sind dann ja auch 6, 5 stunden im monat unbezahlt und ich bekomme schon nur den mindestlohn..vg
von meijen am 05.07.2015, 20:33