Frage: Arbeitszeit nach Elterngeld

Liebe Expertin, ich habe vor meinem Elterngeld 40 Stunden gearbeitet und habe jetzt wegen damals angefallener Überstunden einige Monate nur 30 Stunden gearbeitet, bin aber weiterhin für 40 bezahlt worden. Ich möchte gerne, wenn meine Üs abgefeiert sind, meinen 40 Stunden Vertrag behalten. Inzwischen sind, als ich im Elterngeld war, auch neue Leute eingestellt worden, so dass meine 40 Stunden eigentlich nicht benötigt werden. Kann mein Arbeitgeber mich auf 30 Stunden heruntersetzen? Oder habe ich Anspruch auf meinen alten Vertrag, den ich dringend benötige, da ich demnächst wieder Elterngeld beantragen möchte? Vielen Dank! Liebe Grüße Murmel

von Murmel880 am 20.02.2012, 10:19



Antwort auf: Arbeitszeit nach Elterngeld

Hallo, es gilt der alte Vertrag Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2012



Antwort auf: Arbeitszeit nach Elterngeld

Der alte Vertrag ist gültig. Wenn drin steht dass der AG die Stunden reduzieren darf, dann ist er allerdings im Recht. Musst mal genau nachlesen.

Mitglied inaktiv - 20.02.2012, 10:46



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