Hallo, habe mal 3 Fragen: 1. Kann der Arbeitgeber einfach die tägliche Arbeitszeit nach der Elterzeit ändern? (Gesamtstundenzahl bleibt bei 40) 2. Kann der Arbeitgeber auf weniger Gesamtstunden bestehn als vorher (hat vorher 40 std. - er will jetzt 30) 2. Wie besteht Kündigungsschutz nach der Elternzeit? Danke Anja
Mitglied inaktiv - 23.01.2008, 21:14