Guten Morgen, ich werde voraussichtlich am 9.2.09 entbinden. Mein Arbeitsvertrag läuft bis Ende März 2009. Dies ist mein 2. befristeter Vertrag. Ich bin als Erzieherin in einer Kindertagesstätte tätig. Ich möchte 1 Jahr mit dem Baby zu Hause bleiben. Dies teilte ich auch schon meinem Arbeitgeber mit. Muss ich mich im Dezember diesen Jahres beim Arbeitsamt melden? (viertel Jahr vor Ablauf des Arbeitsvertrages) Was ist, wenn mein Arbeitgeber mir erst wieder einen Arbeitsvertrag ausstellt, wenn ich wieder komme bzw. wenn die Elternzeit vorüber ist? Bin ich dann als arbeitslos gemeldet? Wo bin ich versichert? Mein Elterngeld bekomme ich aber voll oder? LG Daniela
Mitglied inaktiv - 07.10.2008, 09:02