Frage: Arbeitsvertrag

Hallo Fr. Bader! Ich befinde mich noch bis zum 20.05.07 im Erziehungsurlaub. Nun habe ich meinen Chef von meiner zweiten Schwangerschaft (Mutterschutz würde am 9.6.07 beginnen) in Kenntnis gesetzt. Als Antwort bekam ich dann u.a. "Ich darf Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Rechtsanwaltskanzlei Dr. ... als solche nicht mehr besteht, nehme aber dennoch Ihre Schwangerschaftsanzeige zu Ihrer alten Personalakte - der guten Ordnung halber." Hintergrund ist wohl, dass mein Chef sich mit einer Kollegin in neuen Räumen niederlässt. Ich verstehe das Schreiben meines Chefs nun überhaupt nicht. Mein Arbeitsvertrag besteht deshalb doch aber weiterhin oder irre ich mich da? Der Vertrag besteht ausschließlich zwischen meinem Chef und mir. Vielen Dank im Voraus Manuela

Mitglied inaktiv - 28.12.2006, 19:11



Antwort auf: Arbeitsvertrag

Hallo, dass kann ich aus der Ferne nicht sagen. Es kommt auf den Vertrag an und wie es alt und neu vertraglich geregelt ist. Aber "einfach so" das Vertragsverhältnis beenden geht nicht. Und kündigen geht nur mit Zustimmung der Ausfichtsbehörde. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt!!! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.01.2007



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