Hallo Frau Bader,
ich habe seit 9 Jahren einen befristeten Arbeitsvertrag beim Staat, der immer wieder verlängert wurde. Er geht aktuell bis August 2011.
Ich bin jetzt im 4. Monat schwanger.
Ist es richtig, dass ich meinen Urlaub den ich noch habe auch nach der Geburt des Kindes nehmen kann, also in der Zeit der 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt?
Ich habe nicht vor, die nächsten 2 Jahre arbeiten zu gehen. Also wird mein Vertrag nächstes Jahr im August auslaufen.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
PS: Wann muss man den Arbeitgeber spätestens von der Schwangerschaft informieren?
Mitglied inaktiv - 25.05.2010, 12:07
Antwort auf:
Arbeitsvertrag befristet, Mutterschutz
Hallo,
1. lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist.
Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist.
Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen.
Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet.
Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht.
Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit.
2. Ja, kann man nehmen oder sich am Ende des Vertrages auszahlen lassen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.05.2010