Arbeitsverbot während der Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Arbeitsverbot während der Schwangerschaft

Halo Frau Bader, ich habe da eine dringende Frage: Mein Arzt möchte mir, aufgrund der langen Anfahrtzeit zu meiner derzeitigenArbeitsstelle (einfach 2 Std. mit Bus und bahn) ein Arbeitsverbot erteilen. Wie schaut es aus mit der Lohnfortzahlung? Wer zahlt während des Verbotes das Gehalt und in welcher Höhe? Und, wie wird dieses "Einkommen" bei der Festlegung des Erzieungsgeldes gewertet?

Mitglied inaktiv - 20.08.2003, 08:44



Antwort auf: Arbeitsverbot während der Schwangerschaft

Hallo, wenn der Arzt IHnen ein Beschäftigungsverbot ausspricht, erhalten Sie den Lohn ganz normal vom AG weiter. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.08.2003



Antwort auf: Arbeitsverbot während der Schwangerschaft

Hallo Tina, als Grundlage für die Berechnung des Erziehungsgeldes dient - wenn Du Elternzeit nimmst - nur das Einkommen Deines Partners. LG Daniela

Mitglied inaktiv - 20.08.2003, 15:43



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