Halo Frau Bader,
ich habe da eine dringende Frage: Mein Arzt möchte mir, aufgrund der langen Anfahrtzeit zu meiner derzeitigenArbeitsstelle (einfach 2 Std. mit Bus und bahn) ein Arbeitsverbot erteilen. Wie schaut es aus mit der Lohnfortzahlung? Wer zahlt während des Verbotes das Gehalt und in welcher Höhe? Und, wie wird dieses "Einkommen" bei der Festlegung des Erzieungsgeldes gewertet?
Mitglied inaktiv - 20.08.2003, 08:44
Antwort auf:
Arbeitsverbot während der Schwangerschaft
Hallo,
wenn der Arzt IHnen ein Beschäftigungsverbot ausspricht, erhalten Sie den Lohn ganz normal vom AG weiter.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.08.2003
Antwort auf:
Arbeitsverbot während der Schwangerschaft
Hallo Tina,
als Grundlage für die Berechnung des Erziehungsgeldes dient - wenn Du Elternzeit nimmst - nur das Einkommen Deines Partners.
LG Daniela
Mitglied inaktiv - 20.08.2003, 15:43