Liebe Frau Bader, ich habe mich vorab im I-net belesen, konnte aber keine für mich passende Antwort finden. ich versuchs ganz kurz zu machen. Ich arbeite im ö.D. mit Lohn nach BAT seit 2000. Seit dieser Zeit sitze ich im Vorzimmer des Direktors und erhalte von diesem monatlich einen Zuschuss zum Gehalt von 150Euro zu meinem Lohn. Nun bin ich in Elternzeit und mein Chef möchte meine Vertretung auch nach meiner Rückkehr behalten. Dazu meine Frage, im "Gesetz" steht, dass nach Rückkehr aus dem Erziehungsurlaub der gleiche bzw. ein gleichwertiger ARbeitsplatz angeboten werden muss. Dies kann er aber nicht gewährleisten, da ich ja nur im Vorzimmer bei ihm den Gehaltszuschuss bekommen habe. Wie verhält sich das in diesem Fall? Habe ich einen Anspruch auf meinen alten! Arbeitsplatz mit Lohnzuschuss oder muss ich einen anderen Arbeitsplatz ohne hinnehmen? Vielen Dank Daniela Seipel
Mitglied inaktiv - 18.07.2007, 12:44