Hallo,
ich habe eine Frage. Ich bin arbeitslos und nun schwanger. Mein Arbeitslosengeld läuft ende Mai aus. Was kommt dann, kann man mir das Arbeitslosenhilfe verweigern, weil mein Mann gut verdient. Wie ist das mit Rechten der Schwangeren gegenüber dem Arbeitsamt. Im Beruf hat man Kündigungsschutz. Was ist dann wenn man arbeitslosist. Hat man da auch gewisse Rechte wie wenn ich angestellt bin. Ich hoffe sie verstehen was ich meine.
Danke für ihre Antwort
LiebeGrüße
Fragezeichen
Mitglied inaktiv - 09.03.2004, 13:23
Antwort auf:
Arbeitslos und schwanger
Hallo,
durch die SS ändert sich erst mal an dem Bezug nichts. Ganz im Gegenteil, wenn das Kind da ist, erhalten Sie vom AA nur Leistungen, wenn Sie dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen.
Ansonsten müssen Sie sich selber oder über Ihren Ehemann kk-versichern.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.03.2004
Antwort auf:
Arbeitslos und schwanger
Habe noch etwas vergessen. Wer zahlt den im Mutterschutz die KK. Bin durch Arbeitsamt gesetzlich Versichert. Und wer zahlt wenn ich wirklich keinre Arbeitslosenhilfe bekomme? Wenn mein Mann zahlen muss, kann ich dann auch sofort wieder aus der KK raus?
Fragen über Fragen, ich hoffe sie können mir helfen.
Gruß
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Mitglied inaktiv - 09.03.2004, 13:25