Bis zu meinem Mutterschutz habe ich drei Jahre gearbeitet. Dann drei Jahre Elternzeit. Inzwischen ist mein Kind dreieinhalb und hat neuerdings einen Kindergartenplatz. Nun könnte ich mich also arbeitslos melden. Wie lange nach der Elternzeit habe ich denn überhaupt noch Anspruch auf Arbeitslosengeld? Ist es jetzt schon zu spät?
Mitglied inaktiv - 20.09.2002, 13:07