Hallo Frau Bader,mein Sohn wird im März 2 und ich bin ab dann wieder arbeitslos.Nun meine Frage ich war vor der Geburt bereits arbeitlos ca ein halbes Jahr und wiederrum davor 2 Jahre in der Elternzeit mit meinem 1.Sohn.Habe ich jetzt noch Anspruch auf ALG? Hier nochmal genauer bis Mutterschutz 2002 gearbeitet (Arbeitsvertrag lief zum Mutterschutz aus) bis Juni 2004 Elternzeit dann arbeitslos bis Geburt des 2.Kindes im März 2005. Wäre nett wenn sie mir weiter helfen können. MFG Katja
Mitglied inaktiv - 09.01.2007, 12:58