Ende des Monats läuft mein befristeter Arbeitsvertrag aus. Ich möchte anschließend für ein Jahr in die "Elternzeit" gehen. Errechneter Geburtstermin unseres Kindes war der 22.09.02.
Sollte ich mich arbeitslos melden, obwohl ich während der Elternzeit nicht vermittelt werden möchte? Oder wäre dies besser, damit mir das Arbeitslosengeld nicht verloren geht (Antrag nach einem Jahr möglich?)?
Mitglied inaktiv - 23.09.2002, 13:18
Antwort auf:
arbeitslos melden?
Liebe Anja,
in EU kann man nur sein, wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht.
Melden Sie sich also schnellstmöglich beim Arbeitsamt.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2002
Antwort auf:
arbeitslos melden?
Liebe Frau Bader,
ich habe mich im Arbeitsamt erkundigt und erfahren, dass ich mich nur arbeitslos melden kann, wenn ich auch arbeitssuchend bin, also verfügbar wäre.
Bin ich dann mit Beantragung des Erziehungsgeldes als "erziehend" registriert?
Gruß
Anja
Mitglied inaktiv - 24.09.2002, 15:15