Hallo, ich erwarte im nächsten mein zweites Kind. Zur Zeit arbeit ich 20 Stunden die Woche. Ich möchte direkt 8 Wochen nach der Geburt wieder anfangen zu arbeiten. Nun meine Frage: Verliere ich meinen Anspruch auf Erziehungsgeld wenn ich direkt nach Ablauf der Mutterschutzfrist anfange zu arbeiten? Viele Grüße und vielen Dank Britta