Frage:
Arbeitgeber behauptet kein Elternzeitantrag bekommen zu haben
Hallo,
Ich bin mit dem 3. Kind zur Zeit schwanger. Sich habe die Elternzeit von Kind nr. 2 zum Mutterschutz gekündigt, damit ich Mutterschaftsgeld bekomme.
Dies wurde von meinem Arbeitgeber auch bestätigt.
Jetzt bin ich im Mutterschutz und habe kein Geld erhalten. Daraufhin hab ich meinen Arbeitgeber darauf angesprochen. Dieser meint jetzt ich hätte beim 2. Kind keine Elternzeit beantragt und wäre somit keine Angestellte mehr bei ihm.
Wir haben aber definitiv in den ersten Tagen nach der Geburt ihn schriftlich und mit Geburtsurkunde informiert. Leider hab ich keine Bestätigung von ihm darüber erhalten.
Aber wenn das stimmen würde, das er von nichts weiß, dann hätte er sich eigentlich wundern müssen, das ich nach Ablauf der Elternzeit von Kind nr 1 nicht arbeiten komme. Eine Kündigung hab ich auch nicht erhalten.
Weiß nicht was ich jetzt machen soll.
Mit freundlichen Grüßen
von
sonchen85
am 31.03.2016, 10:48
Antwort auf:
Arbeitgeber behauptet kein Elternzeitantrag bekommen zu haben
Hallo,
ich schließe mich den Vorrednerinnen an. Wieso Familienversicherung?
Ansonsten ist es natürlich ein Beweisproblem...aber er hat ja auch nicht gekündigt, oder? Der Vertrag endet ja nicht von alleine.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.04.2016
Antwort auf:
Arbeitgeber behauptet kein Elternzeitantrag bekommen zu haben
Ruf bei der Krankenkasse an, da muss er die gemeldet haben.
Wie viel Zeit liegt denn zwischen Kind 2 und nun Mutterschutz ?
Ohne Elternzeit hätte sich die Krankenkasse schon gemeldet weil Du dann hättest selbst zahlen müssen.
von
Sternenschnuppe
am 31.03.2016, 10:53
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Arbeitgeber behauptet kein Elternzeitantrag bekommen zu haben
Das werde ich mal versuchen. Könnte aber auch ein Problem sein, weil ich bei Kind 1 wo anders versichert war, nach 1 Jahr dann famielienversichert und dann gewechselt habe zu einer änder Kasse und fort dann weiter fsmilienversichert. Musste da jetzt für den Mutterschutz mich erst mal als Mitglied anmelden.
Kind 2 ist zu Beginn des Mutterschutz 17 Monate alt gewesen. Hatte 2 Jahre Elternzeit beantragt.
von
sonchen85
am 31.03.2016, 11:02
Antwort auf:
Arbeitgeber behauptet kein Elternzeitantrag bekommen zu haben
Mit Arbeitgeber macht eine Familienversicherug keinen Sinn.
Irgendetwas stimmt da nicht.
Wieso hast Du Dich familienversichert ?
von
Sternenschnuppe
am 31.03.2016, 11:48
Antwort auf:
Arbeitgeber behauptet kein Elternzeitantrag bekommen zu haben
Verstehe ich nicht. Du bist im Mutterschutz von Kind 3 und damit noch schwanger?
Du hast die EZ von Kind 2 beendet zu Beginn des Mutterschutzes von Kind 3? Dann ist der AG doch über die 3. Schwangerschaft informiert.
EZ kannst Du als Mutter doch auch noch in der Woche nach der Geburt beantragen. Wenn das Kind noch nicht da ist, musst Du deinem AG doch auch noch keine EZ mitgeteilt haben.
Und dass Du keine Angestellte mehr wärst verstehe ich gar nicht, denn entweder Du bist im Mutterschutzoder du müsstest auf Arbeit gehen, da deine letzte EZ ja beendet ist. So oder so bist Du bei ihm angestellt. Kündigen konnte er dich in der EZ nicht und wenn Du schwanger bist jetzt auch nicht.
Sehr viele Fragezeichen über meinem Kopf.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 31.03.2016, 12:50
Antwort auf:
Arbeitgeber behauptet kein Elternzeitantrag bekommen zu haben
Ich bin jetzt im Mutterschutz von Kind nr3. Geburtstermin ist in 2 Wochen.
Es geht darum, das er jetzt behauptet über Kind nr 2 und die Elternzeit von Kind nr 2 nicht Bescheid gewusst zu haben.
Wenn er da wirklich nicht Bescheid gewusst hätte, hätte er sich ja mal wundern müssen, das ich nicht arbeiten komm, nachdem die Elternzeit von Kind 1 fertig war. Er hat mir ja auch bestätigt, das ich die Elternzeit jetzt zum Mutterschutz gekündigt hab. Aber auf einmal will er nicht zahlen und behauptet ich hätte keinen Antrag bei Kind nr 2 gestellt und wäre deshalb keine Angestellte mehr. Hab aber eigentlich einen unbefristeten Vertrag und auch nie eine Kündigung von ihm erhalten.
Das blöde ist, das ich keine Rechtsschutzversicherung hab.
von
sonchen85
am 31.03.2016, 12:59
Antwort auf:
Arbeitgeber behauptet kein Elternzeitantrag bekommen zu haben
Wenn er dir die Beendigung der EZ von Kind 2 bestätigt hat, warst Du ja auch in EZ.
Du müsstest eine Meldung zur Sozialversicherung bekommen haben, als Dein Mutterschutz von Kind 2 zu Ende war und du in EZ gegangen bist. Da wird ja normalerweise eine Abwesenheit gemeldet. Ich hab die zumindest bekommen, ich weiß nicht, ob das immer so ist. Ich hab dann wieder eine bekommen mit der Anmeldung, als meine EZ zu Ende war.
Und mit unbefristeten Vertrag und ohne Kündigung bist Du definitiv noch angestellt bei ihm.
Nur noch mal als Zusammenfassung...
Kind 1 irgendwann bekommen und EZ gemacht.
In der EZ von Kind 1 schwanger mit Kind 2 geworden (?).
Die EZ von Kind 1 vorzeitig beendet für Mutterschutz von Kind 2(?).
Oder hier zwischendrin gearbeitet?
Oder EZ von Kind 1 nicht beendet und kein Mutterschutzgeld bekommen? In dem Fall EZ für Kind 2 tatsächlich gemeldet?
Kind 2 irgendwann gekommen und EZ gemacht.
EZ von Kind 2 vorzeitig beendet (bestätigt) für Mutterschutz von Kind 3.
Jetzt in Mutterschutz von Kind 3 aber AG zahlt nicht.
Eine Rechtsschutz wäre hier sicherlich hilfreich, denn für mich klingt es so, als wirst Du zumindest mit Klage drohen müssen.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 31.03.2016, 13:19
Antwort auf:
Arbeitgeber behauptet kein Elternzeitantrag bekommen zu haben
Wieso ist die da.
Als Arbeitnehmerin ist man gesetzlich pflichtversichert, in der Elternzeit auf beitragsfrei gestellt.
Familienversicherung ist nur notwendig wenn kein AG da ist.
von
Sternenschnuppe
am 31.03.2016, 19:11
Antwort auf:
Arbeitgeber behauptet kein Elternzeitantrag bekommen zu haben
Was mich wundert, eigentlich hätte doch auch eine Meldung von der alten KK an die neue ergehen müssen das sie beitragsfrei gestellt ist. Würde ich jedenfalls denken. Wenn nicht, spricht das dafür das der AG sie abgemeldet hat.
Fraglich ob die Abmeldung überhaupt zulässig ist.Der AG hätte mindestens abmahnen müssen, wen die Angestellte "einfach so nicht erscheint" und danach hätte er kündigen müssen. Ansonsten besteht das Arbeitsverhältnis eh weiterhin. Er hätte da nicht einfach voraussetzen dürfen, selbst dann nicht wenn er die Meldung zur 2ten Elternzeit nicht bekommen hat. Ohne Kündigung - egal von wem - dürfte er jetzt schlechte Chancen haben nach zu weisen das für ihn das Arbeitsverhältnis nicht mehr bestand. Deshalb muss (meines Wissens nach) die Kündigung in Deutschland ja auch in Schriftform erfolgen.
So oder so, Rechtschutzversicherung wäre wirklich hilfreich. Ohne würde ich aber mindestens ein Beratungsgespräch beim Anwalt machen lassen. Auch in Hinblick auf Sozialansprüchen usw.
Mitglied inaktiv - 31.03.2016, 20:58