Hallo Frau bader!
Ich hatte in meiner SS ein BV wegen fehlender Antikörper und habe vor, wieder zu arbeiten sobald die kleine 4 Monate alt ist. Betreut wird sie in dieser Zeit von Oma, ab dem 6. Monat von Papa.
Nun hatte ich gar nicht darüber nachgedacht wie sich das mit dem stillen verhält.... im Internet steht eine Menge und meine PDL hat leider Urlaub.
Darf ich, trotz fehlender Immunität, arbeiten? Fand hier nur etwas zu Zahnärzten , die wohl direkt auch BV für das stillen erhalten?! Muss ich mich auf ein Anschluss BV einstellen? Das wäre nämlich definitiv nicht das was mir vorschwebte....
Wenn ich arbeiten darf.... gilt auch für meine Branche eine ruhezeit von 20 bis 8 Uhr?
MfG
von
Meyla
am 30.12.2018, 22:16
Antwort auf:
Arbeiten in der Pflege und stillen
Hallo,
der AG hat zu klären, ob eine Gefahr auch beim Stillen besteht - im Zweifel hilft das Gewerbeaufsichtsamt.
Sie dürfen zwischen 20.00 Uhr u 6.00 Uhr nicht arbeiten, § 5 MuSchG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.01.2019
Antwort auf:
Arbeiten in der Pflege und stillen
Welche fehlenden Antikörper führen denn zu einem BV in der Pflege - das ist mir gar nicht bekannt?
Wenn du in der Stillzeit arbeitest, dann ist das erlaubt zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends, wenn du ausdrücklich einwilligst auch bis 22 Uhr und an Sonn- und Feiertagen.
Mitglied inaktiv - 30.12.2018, 22:49
Antwort auf:
Arbeiten in der Pflege und stillen
CMV. War mir vorher ehrlichgesagt nicht mal wirklich ein Begriff, bis es deshalb die rote Karte für mich gab....
Will ich aber auch nicht ausdiskutieren, weiss ja das das hier gerne passiert.
War so, würde wieder so gehandhabt werden, bitte einfach hin nehmen.
Danke für den Rest schon mal!
von
Meyla
am 30.12.2018, 22:54
Antwort auf:
Arbeiten in der Pflege und stillen
CMV ist in der Stillzeit jedenfalls keine Gefährdung für dich oder den Säugling. Daher kann es nicht zu einem BV führen. Du kannst wahrscheinlich ganz normal arbeiten.
Mitglied inaktiv - 30.12.2018, 23:08