Hallo!! Meine Tochter ist im April 2016 auf die Welt gekommen u ich beziehe die ersten 12 Monate mein komplettes Elterngeld ca 850€. Ich war Vollzeit angestellt u habe für drei Jahre Elternzeit beantragt.
Meine Arbeitgeberin hat jetzt angefragt ob ich ab April 2017 wieder stundenweise aushelfen kann.
Meine Fragen wären
wie viel ich höchstens verdienen darf ohne dass mir was abgezogen wird
u wie das mit der Renteneinzahlung u Krankenversicherung ist!?
Vielen Dank für Ihre Antwort
lg
von
khmia
am 08.12.2016, 20:00
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arbeiten in der Elternzeit
Hallo,
da wird nicht angerechnet, Sie dürfen aber nur bis zu 30 Std/ Wo arbeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.12.2016
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arbeiten in der Elternzeit
du darfst bis zu 30 h in der woche während der EZ arbeiten. wenn es bei deinem normalen AG ist, benötigst du auch nicht sein einverständnis
von
mellomania
am 08.12.2016, 21:27
Antwort auf:
arbeiten in der Elternzeit
Die Stunden weiß ich, das war auch nicht meine Frage!
Trotzdem danke!
von
khmia
am 09.12.2016, 06:55
Antwort auf:
arbeiten in der Elternzeit
Es gibt keine verdienst begrenzung, wichtig sind nicht mehr als 30Stunden.
Angerechnet wird nur im ersten Jahr
von
sterntaler82
am 09.12.2016, 06:57
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arbeiten in der Elternzeit
Ps Krankenversicherung läuft weiter
von
sterntaler82
am 09.12.2016, 07:42
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arbeiten in der Elternzeit
Dein Elterngeld ist da doch schon ausgelaufen?
Dann wird auch nix mehr vom Elterngeld abgezogen!
Solltest Einkommen haben, während du Elterngeld beziehst, dann wird jeder Euro angerechnet.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 09.12.2016, 12:45
Antwort auf:
arbeiten in der Elternzeit
Achtung, der erste Arbeitstag darf nicht vor dem ersten Geburtstag des Kindes liegen - sonst kann es passieren das es sehr wohl auf das EG angerechnet wird. Den EG wird im voraus bezahlt, Du erhälst also einen Lebensmonat vor dem 1ten Geburtstag das letzte Mal EG das aber bis einschließlich dem Tag vor dem 1ten Geburtstag läuft. Ab dem ersten Geburtstag darf es aber nicht mehr angerechnet werden, außer Du bist alleinerziehend und bekommst 14 Monate Elterngeld statt 12 Monate.
Mitglied inaktiv - 09.12.2016, 18:25