Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin in Elternzeit und möchte gerne während der Elternzeit arbeiten. Ich habe jetzt noch 2 JAhre Elternzeit. Ich weiß, dass dieses auch gesetzlich geregelt ist. Dennoch habe ich da einen Frage. Mein Arbeitgeber freut sich, dass ich arbeiten möchte. Allerdings sagt er, dass ich mind. 25 Std/Woche arbeiten muss, ich möchte aber weniger. ICh hatte es so verstanden, dass der Arbeitgeber mir entgegenkommen muss.
Kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass ich mind. 25Std./Woche arbeite?
Vielen Dank für ihre Antwort
von
Bage77
am 28.02.2013, 13:24
Antwort auf:
Arbeiten in der Elternzeit
Hallo,
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.03.2013
Antwort auf:
Arbeiten in der Elternzeit
Der AG muss Dich gar nicht in EZ beschäftigen, und kann, wenn er will, eine Beschäftigung auch an Bedingungen knüpfen.
Er darf Dich nur nicht mehr als 30h/Woche beschäftigen, denn sonst wärst Du nicht mehr in EZ.
Du musst ja nicht in EZ arbeiten.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 28.02.2013, 13:58
Antwort auf:
Arbeiten in der Elternzeit
Das ist so nicht richtig. Der AG kann einen Teilzeitwunsch in der EZ wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen nur bei Vorliegen dringender betrieblicher Gründe ablehnen.
von
Lina_100
am 28.02.2013, 19:23