Frage: Arbeiten in der Elternzeit?

Liebe Frau Bader, ich bin im 2.Jahr meiner Elternzeit mit dem 3.Kind und habe davor halbtags im Krankenhaus gearbeitet (20 Std./Woche). Nun möchte ich wieder ca. einmal pro Woche als externe Notärztin arbeiten, um etwas dazu zu verdienen. Ich wollte nun wissen, ob die 30-Stunden-Grenze überschritten werden darf, wenn man im Durchschnitt darunter bleibt (wenn ich in einer Woche zwei Dienste mache, käme ich auf 39 Stunden, wenn ich in der nächsten Woche dann nur einen 15-Stunden-Dienst machen würde, wären es durchschnittlich unter 30Std/Woche. Wird so etwas genau überprüft? Und wenn ja, von wem? Und muß ich außer bei meinem Arbeitgeber irgendwo Bescheid geben, dass ich wieder arbeite? Und ist man an eine Gehaltsgrenze gebunden? Ich weiß, dass sind sehr viele Fragen, ich hoffe, Sie verstehen mein Problem und können mir helfen. Vielen Dank und liebe Grüße Pedi

von Pedi37 am 22.06.2012, 15:52



Antwort auf: Arbeiten in der Elternzeit?

Hallo, Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein. Der alte AG muss zustimmen, kann aber aus betrieblchen Gründen ablehnen. jeder Verdienst über den 300 € wird auf das EG angerechnet. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.06.2012



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