Liebe Frau Bader, ich bin vorzeitig wieder in den Beruf zurück. Meine Elternzeit läuft noch bis Ende Juli 2011, ich schöpfe aber die vollen 30 Wochenstunden aus, die man währenddessen arbeiten gehen darf. Nun hat mich eine Freundin angesprochen, ob ich sie für eine längere Zeit vertreten kann, sie arbeitet allerdings freiberuflich, so dass ich ein Nebengewerbe betreiben müsste. Sie möchte ihren Stamm nicht verlieren (ähnlich wie bei Tupper, z.B.) und ich könnte dies aufrecht erhalten. Wie sehen hier meine Möglichkeiten aus? Muss ich mich an den AG wenden, darf ich das überhaupt noch zusätzlich und wie ist es mit der Versteuerung? Gibt es da nicht auch den sog. "kleinen Gewerbeschein", wo ich nicht krankenversichert sein muss? Viele Grüße Carmen
Mitglied inaktiv - 13.09.2010, 15:42