Liebe Frau Bader,
da ich demnächst wieder arbeite, nimmt mein Mann 2 Monate Elternzeit. Diese wurde genehmigt, er arbeitet in einem großen Konzern. Sein Vorgesetzter (bereits im Oktober informiert gewesen) "legt nun nahe" (Zitat), dass er in dieser Zeit zu zwei Terminen ganztags erscheinen soll. Kann er dies fordern? Ist mein Mann dann überhaupt versichert?
Danke für Ihre Antwort!
von
Elchkäfer
am 05.04.2018, 22:48
Antwort auf:
Arbeiten in Elternzeit
Hallo,
er darf arbeiten (bis zu 30 Std/ Wo.) muss aber nicht.
Wenn es wichtige Termine sind, scheint es sinnvoll
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2018
Antwort auf:
Arbeiten in Elternzeit
Während der Elternzeit darf man bis zu 30h pro Woche arbeiten, ohne dass es Auswirkungen auf die Elternzeit hat. Einfach fordern kann der Arbeitgeber das aber nicht. Wenn die Elternzeit genommen wird, ist keinerlei Arbeitsleistung von dem Elternteil zu leisten.
Wenn dein Mann die Termine wahrnimmt, sollte das dann allerdings irgendwo festgehalten werden, denn die Elternzeit wird an die Krankenkasse gemeldet und sollte dann an den beiden Tagen tatsächlich was passieren, könnte es zu Problemen in der Versicherung kommen.
Vorsicht allerdings beim Elterngeld, das Gehalt der beiden Tage wird mit dem Elterngeld verrechnet und verringert es entsprechend.
von
Dojii
am 06.04.2018, 07:35