Frage: Arbeiten bis zum schluss?

Guten Tag Frau Bader ich bin zum schwanger und würde gerne bis kurz vor der geburt arbeiten.. also auch in den mutterschutz hinein.. ich arbeite nur 2x 5 std. darf ich das rein rechtlich wenn es meine entscheidung ist?? oder ist das verboten? und darf ich z.b 4 wo nach der geburt auch wieder arbeiten oder muss ich diese 6 wo vorher und 8 wo nacher einhalten??? auf ihre antwort freue ich mich sehr vielen danke und ein sonnigen tag mini

Mitglied inaktiv - 24.08.2009, 12:12



Antwort auf: Arbeiten bis zum schluss?

Hallo, VOR der Geburt ja (ist widerruflich), NACH der Geburt nein Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.08.2009



Antwort auf: Arbeiten bis zum schluss?

darfst Du nicht. Der AG macht sich strafbar, wenn er Dich nach der Geburt (im Mutterschutz) beschäftigt. Ich habe meinem AG damals schriftlich mitgeteilt,d as ich weiter arbeiten möchte. Hätte aber von einem auf den anderen Tag aufhören können (Mutterschutz vor der Geburt). LG Peeka

Mitglied inaktiv - 24.08.2009, 12:59



Antwort auf: Arbeiten bis zum schluss?

Hallo! Ich habe bei beiden Kindern bis "zum Schluß" gearbeitet. = beim ersten kind bis zum Blasensprung = ET-11 = beim zweiten bis ET-14 (und musste dann doch noch Zuhause 14 Tage auf das kind warten...) Wie schon geschrieben: VOR der Geburt kann die Mutter entscheiden ob sie weiter (allerdings vollumfänglich, als z. B. nur noch 1x5 Std. geht nicht) weiterarbeiten möchte, 8 Wochen nach der Geburt herrscht striktes Beschäftigungsverbot. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 24.08.2009, 16:51



Antwort auf: Arbeiten bis zum schluss?

Hallo, nur am Rande, bei meiner ersten Schwangerschaft habe ich ca bis ET-10 gearbeitet, am Ende allerdings nur noch einzelne Tage (vorher war ich Vollzeit da). Das Ganze war mit der Krankenkasse so besprochen, dass ich wenn ich endgültig aufhöre, ein Datum ausrechne, zu dem ich quasi in Mutterschutz gegangen bin. Also z.B. eigentlich wäre ich den ganzen August im Mutterschutz, arbeite jedoch mal 2 bzw. mal 3 Tage die Woche. Am Ende rechne ich dann aus, dass ich quasi am 19.08. in Muterschutz gegangen bin. Passte mir damals am Besten, da ich noch einige Projekte zu Ende führen wollte, aber Vollzeit mir zuviel war. Kann aber sein, dass es ein Spezialfall bei meiner KK war. Denn nachdem ich in Mutterschutz gegangen war, hätte ich aus Versicherungsgründen nicht mehr gearbeitet. LG, bobcat

Mitglied inaktiv - 24.08.2009, 19:14



Antwort auf: Arbeiten bis zum schluss?

Naja... aber koscher war das so auch nicht... Klar, das hast Du ja alles hinterher geregelt aber allein der Unfallversicherungsschutz ist da problematisch. Grundsätzlich geht es einfach nicht und fertig. Weißt Du: wenn man sich einig ist, einigt man sich immer irgendwie... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 25.08.2009, 14:15



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