Hallo, ich bin in der 23 Schwangerschaftswoche und arbeite in einem Ev. Kinder-und Jugendheim. Mein Arbeitgeber möchte nun, dass ich an Sonn- und Feiertagen arbeiten komme in der Zeit von 10-18 oder 12-20 Uhr. Laut Mutterschutzgesetz weiß ich aber, dass ich an Sonn-und Feiertagen nicht arbeiten darf. Angeblich fällt das Kinderheim unter das Beherbergungsgesetz und dort dürfe man an diesen Tagen arbeiten. Wie sieht es nun rechtlich aus, darf ich an diesen Tagen arbeiten und wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus, wenn ich an diesen Tagen arbeite. Vielen Dank für die Mühe
Mitglied inaktiv - 07.05.2006, 18:22