Liebe Frau Bader, in dem Kindergarten, in dem meine Tochter ist, befindet sich ab ca. 16 Uhr (bis max 17.30 Uhr) nur noch eine Betreuungsperson / Erzieherin mit bis zu 10 Kindern alleine. Ich habe mir Gedanken gemacht, was passiert, wenn sie abgelenkt ist durch einen Unfall o.ä. und ob es rechtlich überhaupt zulässig ist, nur eine Person mit dieser Verantwortung zu betrauen. Können Sie mir das beantworten bzw. wo könnte ich das herausfinden? Viele Grüße Katja Linke
Mitglied inaktiv - 28.09.2007, 13:56