Sehr geehrte Frau Bader, meinem Antrag auf Teilzeit wurde nun stattgegeben. Leider nur für 20 Stunden(wollte 30)und in einer anderen Filiale. Im neuen Arbeitsvertrag steht nun "20 Stunden/ 5 Tage-Woche)". Heute hat mir mein neues Büro mitgeteilt, daß sie mich wohl nur an zweieinhalb Tagen in der Woche beschäftigen wollen. Das heißt an zwei Tagen voll und einer halb. Dürfen sie das, oder sind 4 Stunden an 5 Tagen pro Woche Pflicht? Ich selbst würde lieber 5 Tage gehen um mich besser um meine Kunden kümmern zu können. Außerdem geht es ja um den Urlaubsanspruch. Der liegt vertraglich bei 30 Tagen. Wird er dadurch angegriffen? Oder zählt da der Vertrag, egal wie das Büro mich einteilt? Vielen Dank für ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 10.12.2003, 23:19