Hallo, ich habe folgende Frage: Mein Arbeitsvertrag liegt bei einem Insolvenzverwalter und bleibt bestehen bis zum Ende der Elternzeit. Da ich nun erneut schwanger bin habe ich um Verlängerung des Vertrags gebeten, was der Anwalt auch zugesagt hat. Er verlangt von mir jedoch einen formellen Antrag auf Elternzeit. Was versteht man darunter und wann wird dieser gestellt? Vielen Dank schonmal. Grüße Sabine
Mitglied inaktiv - 07.10.2006, 10:37