Antrag auf Elternzeit, Mutterschutz beginnt im Juli

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Antrag auf Elternzeit, Mutterschutz beginnt im Juli

Guten Tag, im Juli beginnt mein Mutterschutz. Soviel ich weiß muss ich mind. 7 Wochen vorher einen Antrag auf Elternzeit stellen. Ich würde gerne 2 Jahre bei den Kindern bleiben. Danach möchte ich auch nur noch teilzeit arbeiten. Wie sollte so ein schreiben aussehen und wie formuliere ich sowas am besten. Was muss ich noch wissen zu dem Thema? Lieben Dank

Mitglied inaktiv - 20.05.2011, 17:17



Antwort auf: Antrag auf Elternzeit, Mutterschutz beginnt im Juli

Hallo, die EZ muss man 7 Wo. vor Beginn beantragen. Wichtig ist zu wissen, dass man einen Anspruch auf Verlängerung nur hat, wenn man mind. 2 J. beantragt. Sie können auch 3 Jahre beantragen u in der EZ TZ arbeiten Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.05.2011



Antwort auf: Antrag auf Elternzeit, Mutterschutz beginnt im Juli

Hallo 7 Wochen vor der Elternzeit muss man es beantragen. Also in der Regel innerhalb einer Woche nach der Geburt, da die Elternzeit sich an den Mutterschutz anschließt. Dieses Schreiben ist recht formlos. "Hiermit möchte ich meine Elternzeit anmelden vom ( Geburtsdatum der Kinder ) bis zum ( zwei Jahre später, aber einen Tag vorher, da Du am 2. Geburtstag dann beginnen müsstest ). Im Anschluß an meine Elternzeit möchte ich in Teilzeit mit XY Stunden wieder anfangen. Ich bitte um schriftliche Bestätigung. die Kopie der Geburtsurkunde füge ich Ihnen bei. Mit freundlichen ...... " So habe ich es gemacht und bis auf die Teilzeitgeschichte hat das wunderbar funktioniert, was bei mir aber am Betrieb lag. Je nach Arbeitnehmerzahl und Größe müssen! sie Dir erlauben in Teilzeit zu gehen. Alles Gute für den Endspurt

Mitglied inaktiv - 20.05.2011, 18:09



Antwort auf: Antrag auf Elternzeit, Mutterschutz beginnt im Juli

Und: Du schreibst von Kindern? Bekommst du Zwillinge? Dann verlängert sich dein Mutterschutz, du hättest dann mehr Zeit, die Anmeldung rauszuschicken (aber lieber früher als später, kann man ja gut vorbereiten.) Dann hast du bei Zwillingen die Möglichkeit 5 Jahre Elternzeit zu machen: 1. Jahr - Baby A 1. Jahr 2. Jahr - Baby A 2. Jahr Für das dritte Jahr für Baby 1 bittest du um Zustimmung, das Jahr verschieben zu dürfen. 3. Jahr - Baby B 1. Jahr Für Baby B bittest du auch um Zustimmung, ein Jahr verschieben zu dürfen. 4. Jahr - Baby A geschobenes Jahr 5. Jahr - Baby B geschobenes Jahr Gruß Sabine

von SumSum076 am 21.05.2011, 01:21



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