Guten tag Frau Bader.
Ich befinde mich momentan im 1 Eltern Jahr und ich bin noch unschlüssig ob ich das dritte Jahr in Anspruch nehmen werde.
Habe ich in diesem denn generell Anspruch auf finanzielle Unterstützung? Ich würde gerne das dritte Jahr nutzen aber mich schreckt der finanzielle Punkt ab.
Woran könnte ich mich denn wenden wenn es finanziell eng werden sollte?
Vielen Dank.
von
Xainu
am 26.10.2019, 06:49
Antwort auf:
Anspruch nach 2 Jahren Elternzeit
Hallo,
da bleibt neben dem Kindergeld die Möglichkeit von staatlichen Leistungen wie Wohnegled, H IV etc.Primär aber Unterhalt vom Kindsvater.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.10.2019
Antwort auf:
Anspruch nach 2 Jahren Elternzeit
Nein im 3. Jahr der Elternzeit gibt es keine staatliche Leistungen. Ausser kostenlose Krankenversicherung.
Du kannst innerhalb der ez doch bis zu 30 h die woche arbeiten
Mitglied inaktiv - 26.10.2019, 09:27
Antwort auf:
Anspruch nach 2 Jahren Elternzeit
sobald das elterngeld durch ist ist der vater der kinder für dich und das kind zuständig. ob du anrecht auf unterstützung hast hängt von euren einkommensverhältnissen ab. arbeitet der vater? du kannst ja auch innerhalb der elternzeit arbeiten, bis zu 30 h und so etwas dazuverdienen. du hast anspruch auf betreuung deines kindes ab vollendung des 1. lebensjahres.
von
mellomania
am 26.10.2019, 12:48
Antwort auf:
Anspruch nach 2 Jahren Elternzeit
Vielen Dank für eure Antworten.
Da ich jetzt Antwort habe wie kann ich diese Frage löschen?
von
Xainu
am 26.10.2019, 19:53
Antwort auf:
Anspruch nach 2 Jahren Elternzeit
die antworten hier helfen auch andren, die vor dem posten erstmal die suchfunktion nutzen.
von
mellomania
am 27.10.2019, 07:30