Hallo Frau Bader,
im November endet mein Elterngeldbezug nach der Basiszeit von 12 Monaten. Meine Elternzeit geht noch bis November nächstes Jahr. Ab Januar wollte ich wieder in TZ arbeiten und habe das auch beim AG so angemeldet und bereits besprochen. Da ich aber bei Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhalte, und jetzt wieder schwanger bin, kann ich nicht anfangen zu arbeiten. Das bedeutet meines Wissens wiederum, dass ich bis zum Beginn des Mutterschutzes keinerlei finanzielle Leistungen bekomme. Oder gibt es da eine Möglichkeit oder Zuschüsse, die man irgendwo beantragen kann? Ich bin unbefristet und in VZ angestellt. Vielen Dank für ihre Antwort
von
Trinis
am 14.10.2017, 16:41
Antwort auf:
Anspruch auf Lohn bzw Zahlungen während erneuter Schwangerschaft
Hallo,
wenn die TZ durch ist und der AG Sie nicht umsetzen kann, bekommen Sieden vollen TZ-Lohn weiter
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.10.2017
Antwort auf:
Anspruch auf Lohn bzw Zahlungen während erneuter Schwangerschaft
Da ich aber bei Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhalte, und jetzt wieder schwanger bin, kann ich nicht anfangen zu arbeiten.
HAST du denn bereits ein BV oder woher weißt du im Voraus, was bei Schwangerschaft dein Arzt verordnet?
Mitglied inaktiv - 14.10.2017, 16:44
Antwort auf:
Anspruch auf Lohn bzw Zahlungen während erneuter Schwangerschaft
Warum BV?
Du brauchst wenn frühstens im Januar eines - dann über die TZ-Stelle. Vorher bist du ja daheim, also brauchst du kein BV.
Wenn von Anfang an geklärt war das du ab Januar in TZ innerhalb der EZ arbeitest, dann steht dir sofern du dann ein BV bekommst, ab dann auch das entsprechende TZ-Gehalt zu. Ob du wirklich ein BV bekommst kann dir aber jetzt noch niemand sagen, das ein BV IMMER individuell geprüft wird. Setzt aber auch voraus das du dann auch wirklich entsprechend TZ arbeiten kannst, sprich du also auch eine Kinderbetreuung nachweisen kannst.
Zum neuen Mutterschutz solltest du dann die laufende EZ beenden, um Übertragung der restlichen EZ auf bis zum 8ten Lebensjahr bitten. Gibt dann das volle Mutterschaftsgeld wie bei Kind1. Beendest du die laufende EZ nicht, gibt es entweder nur den TZ-Lohn als Mutterschaftsgeld oder gar nichts bzw nur den Teil von der KK (wenn das mit TZ nicht so sicher ist).
Neues EG ist dann eine Mischung aus Zeiten von vor dem ersten Kind, aus Nullrunden und evtl dem TZ-Lohn ab Januar bis Mutterschutz - plus Geschwisterbonus bis Kind1 seinen 3ten Geburtstag feiert. Falls Du es dir leisten kannst würde ich evtl schauen ob du kurzfristig noch das EG in EG Plus gewandelt bekommst - also den letzten im Idealfall auch den vorletzten Monat. Damit würden die beiden Nullrunden wegfallen da du mit EG Plus 14 Monate EG ausgeklammert bekommst statt nur 12. Also Montag gleich mit der EG-Kasse abklären.
Mitglied inaktiv - 14.10.2017, 20:38
Antwort auf:
Anspruch auf Lohn bzw Zahlungen während erneuter Schwangerschaft
Ich darf in meinem Beruf nicht mehr arbeiten wenn ich schwanger bin, wegen Schichtarbeit, Gesundheitsgefährdung für das Kind wg Infektionsgefahr und wegen schwerem Heben. Also das BV ist sicher, und zwar ab Bekanntgabe der SS.
von
Trinis
am 14.10.2017, 21:02
Antwort auf:
Anspruch auf Lohn bzw Zahlungen während erneuter Schwangerschaft
Das mit der vorzeitigen Beendigung der EZ wg dem Mutterschaftsgeld hatte ich schon mal gelesen ja. Danke.
Ich habe die TZ mit meinen Chef besprochen, vor Ca 4 Wochen. Da wusste ich noch nichts von meinem Glück....
von
Trinis
am 14.10.2017, 21:05