Hallo Frau Bader. Meine Freundin ist Dominikanerin und ich bin Deutscher. Sie erwartet dieses Jahr ein Kind von mir. Mein Lebensmittelpunkt ist zurzeit in Deutschland und ihrer in der Dominikanischen Republik. Meine Frage wäre jetzt habe ich einen Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld wenn ich für eine bestimmte Zeit in der Dominikanischen Republik bleiben möchte? Welche Staatsangehörigkeit hätte das Kind. Geburtsort wäre in der Dominikanischen Republik. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Ich wünsche ihnen einen guten Start ins neue Jahr. Mfg. Rico
von
Heise
am 01.01.2018, 03:45
Antwort auf:
Anspruch auf Elternzeit?
Hallo,
EG können Sie nur bekommen, wenn Sie mit dem Kind in D in einem Haushalt leben.
Bei Staatsangehörigkeiten kenne ich mich nicht aus.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2018
Antwort auf:
Anspruch auf Elternzeit?
Fur Elterngeld müssen sowohl Kind als auch Du in einem gemeinsamen Haushalt in DE wohnen.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 01.01.2018, 12:25
Antwort auf:
Anspruch auf Elternzeit?
Hallo,
Das Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn du eine Vaterschaftsanerkennung machst, egal wo das Kind geboren wird.
Ob es die Dom. Staatsangehörigkeit hat, hängt von den dortigen Gesetzen ab. Da ich ein Kind mit beiden Staatsangehörigkeiten kenne, gehe ich davon aus, dass es beide bekommt.
LG luvi
von
luvi
am 01.01.2018, 22:31