Guten Tag Frau Bader, Derzeitig befinde ich mich noch in der Elternzeit unseres 2. Kindes, der Geburtstermin ist der 25.2.2019. Meine Frau ist inzwischen wieder Schwanger und die Geburt des dritten Kindes ist vorraussichtlich am 14.2.2020. Dazu habe ich zwei Fragen: Muss der Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) eine unmittelbare Elternzeit akzeptieren, oder kann es da zu Problemen kommen? Meine Elternzeit dauert vom 25.3.2019 bis zum 24.11.2019 Elterngeld habe ich vom 2. LM bis zum 9. LM bekommen (Geschwisterbonus bis August). Meine Frau hat vom 1.LM bis zum 6. LM Elterngeld bezogen. Wie sieht es künftig mit der Höhe des Elterngeldes aus? Ich würde gern wieder für einen langen Zeitraum zu Hause bleiben weiß aber im Moment nicht, ob dies auch finanziell möglich ist. Bisher habe habe ich den höchsten Satz (inkl. Geschwisterbonus) bekommen. Wie wird das dann demnächst berechnet, wenn die letzten 12 Monate herangezogen werden? Bis zur Geburt könnte ich dann max. 3 Monate Vollzeit arbeiten, die anderen 9 Monate würde die rückliegende Zahlung des Elterngeldes herangezogen, oder? Da diese Zahlung netto ist und jeder Elterngeldrechner online nur Bruttosummen verarbeiten kann, habe ich Schwierigkeiten zu einen Ergebnis zu kommen. Ich hoffe Sie können erneut eine fachliche Antwort geben und bedanke mich schon jetzt! Liebe Grüße, Uwe
von uwe32052 am 29.08.2019, 15:50