Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld bei Geburt des nächsten Kindes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld bei Geburt des nächsten Kindes

Guten Tag Frau Bader, Derzeitig befinde ich mich noch in der Elternzeit unseres 2. Kindes, der Geburtstermin ist der 25.2.2019. Meine Frau ist inzwischen wieder Schwanger und die Geburt des dritten Kindes ist vorraussichtlich am 14.2.2020. Dazu habe ich zwei Fragen: Muss der Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) eine unmittelbare Elternzeit akzeptieren, oder kann es da zu Problemen kommen? Meine Elternzeit dauert vom 25.3.2019 bis zum 24.11.2019 Elterngeld habe ich vom 2. LM bis zum 9. LM bekommen (Geschwisterbonus bis August). Meine Frau hat vom 1.LM bis zum 6. LM Elterngeld bezogen. Wie sieht es künftig mit der Höhe des Elterngeldes aus? Ich würde gern wieder für einen langen Zeitraum zu Hause bleiben weiß aber im Moment nicht, ob dies auch finanziell möglich ist. Bisher habe habe ich den höchsten Satz (inkl. Geschwisterbonus) bekommen. Wie wird das dann demnächst berechnet, wenn die letzten 12 Monate herangezogen werden? Bis zur Geburt könnte ich dann max. 3 Monate Vollzeit arbeiten, die anderen 9 Monate würde die rückliegende Zahlung des Elterngeldes herangezogen, oder? Da diese Zahlung netto ist und jeder Elterngeldrechner online nur Bruttosummen verarbeiten kann, habe ich Schwierigkeiten zu einen Ergebnis zu kommen. Ich hoffe Sie können erneut eine fachliche Antwort geben und bedanke mich schon jetzt! Liebe Grüße, Uwe

von uwe32052 am 29.08.2019, 15:50



Antwort auf: Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld bei Geburt des nächsten Kindes

Hallo, das ist doch unten schon beantwortet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.08.2019



Antwort auf: Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld bei Geburt des nächsten Kindes

Wie beantwortet... Die beiden Kinder liegen 12 Monate auseinander. Es zählen wieder die 12 Monate vor Geburt.... Die Monate mit Gehalt ja sowieso und die Monate mit Elterngeld werden ausgeklammert, d.h. durch frühere Lohn Abrechnungen ersetzt..... Demzufolge fast das gleiche EG und Geschwisterbonus ontop.

Mitglied inaktiv - 29.08.2019, 16:16



Antwort auf: Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld bei Geburt des nächsten Kindes

Das stimmt. Weil Sie aber danach geantwortet haben: "Hallo, bitte Frage noch mal stellen und das Geburtsdatum des zweiten und das voraussichtlich Geburtsdatum vom dritten Kind dazuschreiben. Liebe Grüße NB von Rechtsanwältin Nicola Bader am 29.08.2019" ...habe ich die Frage erneut gestellt. Danke Ihnen und wünsche ein schönes Wochenende! LG Uwe

von uwe32052 am 30.08.2019, 11:53



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Co-Parenting: Div. Fragen zu Elterngeld, Elternzeit und Kindergeld

Liebe Frau Bader, ich erwarte im Januar mein erstes Kind im Rahmen des Co-Parenting-Modells. Mir stellen sich in dem Zusammenhang einige Fragen in Bezug auf meine zukünftige finanzielle Situation. Hier einige Fakten, damit Sie meine Situation besser einschätzen können: - mit dem Papa des Kindes bin ich nicht zusammen und wir wohnen nicht z...


Zu viel gezahlter Lohn während Elternzeit - Elterngeld zurückzahlen?

Sehr geehrte Frau Bader, über Ihre sehr geschätzte Rückmeldung zu nachfolgendem Sachverhalt würde ich mich sehr freuen: Seit 17.09. befinde ich mich in Elternzeit und erhalte (voraussichtlich) für einen Monat Elterngeld. Mein Arbeitgeber hat dies nun bei der Lohnabrechnung jedoch wohl leider nicht berücksichtigt und dort den gesamten Monat Se...


Wie viel Elterngeld bei Elternzeit

Hallo Ich habe eine kurze Frage. Mein Sohn geboren am 05.10.22 - 2 Jahre Elternzeit- Basiselterngeld (also 1 Jahr Elterngeld) - Elterngeld läuft Oktober/November 2023 aus. Erneute Schwangerschaft - Geburtstermin Juni 2024. Wie viel Elterngeld würde ich bekommen? Da ich ja dann eine Lücke von 7 Monaten habe, wo ich kein Elterngeld mehr bekom...


Selbstständig - Teilzeit in Elternzeit - Kinderwunsch - Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuelle in Teilzeit während Elternzeit und als Nebenerwerbslandwirtin tätig. Nun Frage ich mich, wie das Elterngeld/Mutterschaftsgeld bei einer Schwangerschaft während der jetzigen Elternzeit berechnet wird? Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Viele Grüße aus Baden-Württemberg. "WerWieWas?!"


1 Jahr Elterngeld ; 2 Jahre Elternzeit ; 2tes Kind

Hallo Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Elterngeld. Leider finde ich keine genaue Antwort darauf / ich verstehe die Gesetzeslage nicht genau. Mein erstes Kind wurde am 15.05.2023 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Elterngeld habe ich jedoch nur auf ein Jahr begrenzt. Jetzt ist unsere Überlegung während der Elternzeit ...


Elterngeld in Elternzeit

Guten Tag, ich hätte eine Frage auf die man recht schwierig im Internet eine genaue Antwort findet und hoffe Sie können mir helfen.  Ich habe 3 Jahre Elternzeit, Elterngeld auf 2 Jahre aufgeteilt. Wir planen (wenn natürlich möglich) im dritten Jahr ein weiteres Kind mit Geburt in der Elternzeit (die ich aber dann vorzeitig beende zwecks Mutter...


Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au...


Kurzarbeit (eventuell Teilzeit in Elternzeit) und Elterngeld Plus

Sehr geehrtes Frau RA Bader,  Liebes Community, ich entbinde in ca. 3 Wochen und mein Ehemann würde gern Teilzeit (eventuell in Elternzeit) machen und dabei Elterngeld plus beziehen.  Derzeit arbeitet er Vollzeit (40h - 2200 Euro brutto). Nun wurde bei ihm ab dem 1. März 2024 bis Ende des Jahres 50% Kurzarbeitzeit angeordnet (ca. 1100 Euro ...


Teilzeit in Elternzeit, während Partner Elternzeit + Elterngeld bezieht

Guten Tag Frau Bader,   Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen.  1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat?   Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f...


1 Jahr Elternzeit, 2 Jahre Elterngeld, geht das?

Guten Tag, ich bin angestellt, mein ET ist der 16.05.24, ich habe folgende Frage: Ich möchte beim Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit anmelden, danach möchte ich wieder Teilzeit arbeiten (vermutlich um die 20-24 Wochenstunden) Kann ich trotzdem das ElterngeldPlus 2 Jahre lang beziehen? Oder soll ich unbedingt Basiselterngeld nehmen für nur 1 Jahr?...