Hallo Frau Bader
Ich habe ein etwas kniffliges Problem:
Ich habe meinen Bachelor in Chemie soeben nebenberuflich fertig (Ende Jan) und würde gerne den Master anhängen (Anfang Herbst). Allerdings bin ich schwanger und bekomme das Kind im April. Mit meinem AG habe ich Elternzeit ganz normal vereinbart. Nun ist die Frage, ob ich einen rechtlichen Anspruch auf eine Elternzeit habe, die den Anfang des Studiums nach hinten schieben würde. Denn auf Grund der Studienwahl Chemie ist es mir ja zumindest in der Stillzeit nicht erlaubt, in Laboren zu arbeiten.
Im Prinzip wäre das alles ja kien Problem, dann fang ich halt später an zu studieren. Aber zum einen würde mein Studienplatz nicht mehr gesichert sein, wenn ich nicht nach zusage anfange und zum Anderen (und wesentlichen!) bin ich Stipendiatin des SBB. Man kann dort nur dann ein Stipendium für den Master bekommen, wenn man innerhalb eines Jahres das Masterszudium beginnt. Das würde ich auch gerne, aber es ist aus oben genannten Gründen nicht möglich. Das heißt, mein Stipendienanspruch ist verwirkt, wenn ich nicht im Herbst anfange. Kann das rechtens sein? Somit bin ich als Frau gegenüber einem Mann doch deutlich benachteiligt! Und das bei einem Stipendium des Bundes.
Können Sie mir einen Rat geben, wie ich das Problem speziell in Hinblick auf das Stipendium angehen kann? Soll ich mich mal mit der Gleichstellungsbeauftragten des BMBF absprechen? Das Problem ist, dass sie mich schon im Vorhinein noch ablehnen könnten, wenn ich "ne Welle" mache. Ich muß mich nämlich noch bewerben, erfülle aber alle Voraussetzungen.
Danke
monne
von
monne
am 03.01.2012, 08:46
Antwort auf:
Anspruch auf Elternzeit im Studium?
Hallo,
ich würde es erst einmal auf mich zukommen lassen, den Platz nehmenu es dann mit einem Härteantrag versuchen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.01.2012
Antwort auf:
Anspruch auf Elternzeit im Studium?
Hey
Ich weiss es rechtlich nicht, aber wirst Du denn im Herbst noch stillen ?
Würde mich auf jeden Fall bewerben und den Platz dann erstmal sichern.
Was im Herbst ist, siehst Du dann.
Ich habe zwei Kinder und bei beiden hat es mit dem Stillen leider gar nicht geklappt :-(
Mitglied inaktiv - 03.01.2012, 09:33
Antwort auf:
Anspruch auf Elternzeit im Studium?
Hallo,
ich sehe das auch so wie meine Vorschreiberin und würde mir den Platz sichern. Vielleicht kannst du ja auch nicht stillen oder, auch wenn mich jetzt als Stillbefürworter lynchen, du stillt nur die ersten Monate. Unsere Tochter wurde auch nur die ersten 4 Monate gestillt und ist momentan eine sehr gesunde und zufriedene 2 3/4-jährige.
Ich wünsche Dir alles Gute und finde Mamas ganz toll, die Babys und Studium unter einen Hut kriegen wollen und können.
Sandra
von
stupsimaus
am 03.01.2012, 09:56
Antwort auf:
Anspruch auf Elternzeit im Studium?
Hallo,
Das ist von Hochschule zu Hochschule anders geregelt. Wenn du Wahlmoeglichkeiten hast, bewirb dich bei den als familienfreundlich zertifizierten. Es müsste online Hinweise bei der jeweiligen Hochschule zur freiwilligen Anwendung des MuSchG und des BEEG bzw zum TZ Studium geben. wenn nicht müssten die Frauenbeauftragten Auskunft geben können. Gleiches gilt für den Stipendiengeber, der darf aber mE nach nicht wegen SS und Stillzeit diskriminieren.
VG
von
Lina_100
am 03.01.2012, 10:37
Antwort auf:
Anspruch auf Elternzeit im Studium?
Den Platz an der Uni werde ich mir auf jeden Fall sichern! Da die Studiengebühren wieder vom Tisch sind, kostet mich das auch nichts. Allerdings steigt natürlich die Semesterzahl, wenn man eingeschrieben ist, aber nicht wirklich studieren kann...
Wenn es möglich wäre, das Stipendium um die Elternzeit zu pausieren, würde ich mich lieber später einschrieben, um dann mehr effektive Zeit für das Studium aufwenden zu können. Sieht dann auch besser aus von der Semsterzahl her.
Das Stillthema wird sich entwickeln, klar. Es geht mehr darum, dass ich mir das nicht vom Bund/Stipendium diktieren lassen möchte, ob und wie lange ich ausfalle auf Grund vom Stillen.
von
monne
am 03.01.2012, 14:30