Anspruch auf Bonuszahlungen während MuSchu / Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anspruch auf Bonuszahlungen während MuSchu / Elternzeit?

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich in folgender Situation: Ich bin in der 12. Woche schwanger, errechneter ET ist der 20.7., MuSchu beginnt am 8.6. und endet entsprechend Mitte September. Im Anschluss an den MuSchu werde ich bis mindestens Ende 2016 in Elternzeit gehen. Mein Chef weiß noch nichts von seinem Glück. Nun habe ich bei Abschluss meines Arbeitsvertrags eine Bonuszahlung vereinbart, die abhängig von erreichten Zielen im jew. 1. Quartal ausgezahlt wird. Die Ziele teilen sich klassich in Unternehmens-, Abteilungs- und persönliche Ziele auf. Es ist auch geregelt, dass ich pro Kalenderjahr einen Anspruch auf mind. x Euro bei Erreichung der Ziele zu 100% habe. Die Zielvereinbarung für 2016 steht logischerweise noch aus und wird wohl auch erst geführt werden, wenn mein Chef von der Schwangerschaft weiß. Wie gehe ich am besten damit um? Kann die Zielvereinbarung und damit die Bonuszahlung für 2016 ganz oder teilweise entfallen? Falls nicht: wie werden die o.g. Ziele bewertet? Wie werden MuSchu Zeiten berücksichtigt? Wie wird die Elternzeit bewertet? Danke für Ihre Hilfe! Viele Grüße

von Karin32 am 04.01.2016, 10:35



Antwort auf: Anspruch auf Bonuszahlungen während MuSchu / Elternzeit?

Hallo, Bei der Aufstellung von Zielvereinbarungen oder der Regelung von leistungsbezogenen Entgelten ist zu berücksichtigen, dass Frauen und Männer, die Kinder oder ältere Angehörige betreuen, ausschließlich während der vereinbarten Arbeitszeit ihre Arbeitsleistung erbringen können. gleiches gilt für Ausfallzeiten wegen Schwangerschaft oder Elternzeit. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2016



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