Hallo,
und zwar würde mich interessieren, ob ich Anspruch auf Urlaubsgeld während dem Mutterschutz habe?
Urlaubsgeld gibt es immer zum15.05. Geb.termin ist der 05.05.
Demzufolge bin ich A in Mutterschutz und B habe ich über 1,5Jahre wieder im Betrieb gearbeitet, so das ich quasi rückwirkend gesehen Anspruch auf volles Urlaubsgeld hätte.
Vielen Dank für Ihre Antwort
von
mandulina83
am 26.02.2019, 21:20
Antwort auf:
Anspruch Urlaubsgeld
Hallo,
eine gesetzliche Regelung zum Urlaubsgeld gibt es nicht. Es kommt also darauf an, auf welcher Grundlage es bezahlt wurde. Schauen Sie mal in den Vertrag. Danach richtet sich auch, ob sie ein Anspruch haben oder nicht. Im Mutterschutz wird man eher einen Anspruch haben, in der Elternzeit eher nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.02.2019
Antwort auf:
Anspruch Urlaubsgeld
du hast keinen anspruch auf volles urlaubsgeld. sondern nur anteilig für die monate, in denen du NICHT in elternzeit bist. also volle Monate bis ende Mutterschutz. das urlaubsgeld fürs letzte jahr müsstest du im mai letztes jahr doch bekommen haben fürs jahr 2018 oder? dann wäre fürs jahr
wenn dein kind tatsächlich am 5.5. kommt endet dein mutterschutz am 30.6 und du wärst ab 1.7 in Elternzeit. daher hättest du anspruch auf Anteilig Urlaubsgeld für die Monate januar bis einschl. Juni. darüber hinaus nicht.
von
mellomania
am 26.02.2019, 21:34