Hallo Frau Bader, ich bin in der 22 Woche, ET 17.11.2015. Ich lebe und arbeite in der Schweiz. Ich befinde mich in ungekündigter Stellung, möchte jedoch gerne nach Deutschland zurück. (Habe dort noch einen Wohnsitz) Hier könnte ich nur 3 Monate Erziehungsurlaub nehmen, müsste somit wieder Arbeiten nach 98 Tagen. Meine eigentlicher Plan: Ich Entbinde in Deutschland, bleibe dann nach Geburt, erhalte das Mutterschaftsgeld (98 Tage nach Geburt). Melde mich hier ab... Mein Arbeitsvertrag, endet nach Geburt und ich erspare mir die Behördengänge incl deutsche Botschaft... Nun stellt sich meine Krankenkasse quer, diese übernimmt nicht die Geburt in Deutschland und gibt mir ein Ausreiseverbot ab SSW 35. Was kann ich jetzt am besten machen? Wenn ich meinen Arbeitsvertrag Kündige...zur Mutterschaftsfrist in Deutschland, habe ich dann Anspruch auf ALG1? oder habe ich Speere? Habe ich überhaupt Anspruch auf Elterngeld? Was würden Sie an meiner Stelle machen.? Wenn ich hier Entbinde und nach 98 (60)Tagen, mein Kind in Deutschland melde? hätte ich Anspruch auf Elterngeld.?
von JuhueinJunge2015 am 08.07.2015, 17:27