Anrecht auf Jahressonderzahlung bei erneuter Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anrecht auf Jahressonderzahlung bei erneuter Elternzeit?

Guten Abend Frau Bader, ich bin als Angestellte im öffentlichen Dienst tätig und habe am 05.02.15 meinen Sohn geboren und ein Jahr Elternzeit genommen. Im November 2015 habe ich dann auch Jahressonderzahlung in voller Höhe erhalten. Am 04.02.16 hat mein Arbeitsverhältnis wieder begonnen. Da ich aber wieder schwanger bin ( ET 18.04.2016), habe ich die Arbeitstage bis zum erneuten Mutterschutz mit meinem Resturlaub überbrückt. Die Mutterschutzfrist hat also am 07.03.16 begonnen. Habe also eigentlich nur einen Monat dieses Jahr gearbeitet (bzw. meinen Resturlaub genutzt). Steht mir unter diesen Vorauasetzungen dieses Jahr wieder eine Jahressonderzahlung zu oder eher nicht? Vielen Dank schonmal fürs Lesen. Viele Grüße A.Anik

von A. Anik am 31.03.2016, 21:26



Antwort auf: Anrecht auf Jahressonderzahlung bei erneuter Elternzeit?

Hallo, das kommt auf den TV/ Vertrag an. Eine gesetzl. Regelung dazu gibt es nicht, Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.04.2016



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