Guten Abend Frau Bader, ich bin als Angestellte im öffentlichen Dienst tätig und habe am 05.02.15 meinen Sohn geboren und ein Jahr Elternzeit genommen. Im November 2015 habe ich dann auch Jahressonderzahlung in voller Höhe erhalten. Am 04.02.16 hat mein Arbeitsverhältnis wieder begonnen. Da ich aber wieder schwanger bin ( ET 18.04.2016), habe ich die Arbeitstage bis zum erneuten Mutterschutz mit meinem Resturlaub überbrückt. Die Mutterschutzfrist hat also am 07.03.16 begonnen. Habe also eigentlich nur einen Monat dieses Jahr gearbeitet (bzw. meinen Resturlaub genutzt). Steht mir unter diesen Vorauasetzungen dieses Jahr wieder eine Jahressonderzahlung zu oder eher nicht? Vielen Dank schonmal fürs Lesen. Viele Grüße A.Anik
von A. Anik am 31.03.2016, 21:26