Hallo Frau Bader,
ich habe letztes Jahr am 10.05.18 meinen Kind bekommen, somit war mein Mutterschutz bis zum 10.07.18. Nach einem Jahr Elternzeit bin ich nun wieder bei meinen vorherigen Arbeitgeber in Teilzeit angestellt. Nun habe ich mitbekommen, das es letztes Jahr für alle Angestellten ab den 01.06.18 eine Gehaltserhöhung gegeben hat. Da ich zu der Zeit letztes Jahr ja noch im Mutterschutz war, stellt sich mir nun die Frage, ob ich auch noch von dieser Gehaltserhöhung profitieren kann?
Mit freundlichen Grüßen
Kisura
von
Kisura
am 10.07.2019, 14:12
Antwort auf:
Anrecht auf Gehaltserhöhung nach Wiedereinstieg am Arbeitsplatz
Hallo,
der Ag hat alle AN gleich zu behandeln, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ungleichbehandlung. Der Mutterschutz ist nicht so ein Grund
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.07.2019
Antwort auf:
Anrecht auf Gehaltserhöhung nach Wiedereinstieg am Arbeitsplatz
Gilt für die Firma ein Tarifvertrag? Wenn ja, auf jeden Fall. Wenn nein, dann ist das Verhandlungssache.
von
KielSprotte
am 10.07.2019, 14:24
Antwort auf:
Anrecht auf Gehaltserhöhung nach Wiedereinstieg am Arbeitsplatz
Nein, wir haben in der Firma keinen Tarifvertrag
von
Kisura
am 10.07.2019, 15:39