Anrechnung Urlaubsentgelt auf Elterngeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Anrechnung Urlaubsentgelt auf Elterngeld?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zum 31.3.2020 meine Kündigung erhalten. Aus vorangegangenen Beschäftigungsverboten sind noch über 100 Urlaubstage offen, die mir ausbezahlt werden müssen. Da mein Chef das wohl kaum freiwillig tun wird, werde ich mir die Auszahlung des Urlaubsentgeltes vor Gericht erstreiten müssen. Ich überlege, nun nach dem 31.3. Elterngeld zu beziehen, da mir noch Monate zustehen (mein Sohn ist 4 Monate alt). Meine Frage: wirkt sich die Auszahlung des Urlaubsentgeltes auf das Elterngeld aus? Also wird mir das als Einkommen angerechnet und ich erhalte dann kein Elterngeld? Ich kann ja auch noch gar nicht sagen, ob und wann ich das Geld nach dem Rechtsstreit erhalte. Kann es auch sein, dass ich dann Elterngeld zurückzahlen muss? Wie ist es, wenn ich nach dem 31.3. Arbeitslosengeld 1 beziehen würde? Würde das Urlaubsentgelt dann durch den Anspruchsübergang angerechnet und der Bezug von ALG 1 würde erstmal ruhen? Wenn das so ist, würde mir das überhaupt einen Vorteil bringen, mir das Urlaubsentgelt zu erstreiten? Danke! caromax1

von caromax1 am 28.01.2020, 13:15



Antwort auf: Anrechnung Urlaubsentgelt auf Elterngeld?

Hallo, es kommt darauf an, ob es als Lohn oder als Einmalzahlung deklariert ist. Liebe Gürße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2020



Antwort auf: Anrechnung Urlaubsentgelt auf Elterngeld?

Bist du die Mutter? Falls ja, hast du hoffentlich Einspruch gegen die Kündigung erhoben. Falls nein, dringend machen. Du hast nur 3 Wochen Zeit nach Erhalt der Kündigung. In den 4 Monaten nach Entbindung darf dir nicht gekündigt werden.

von Felica am 28.01.2020, 15:42



Antwort auf: Anrechnung Urlaubsentgelt auf Elterngeld?

@felica: die Kündigung ist rechtens, da nach den 4 Monaten erfolgt. Ist auch in Ordnung so, da ich eh nicht mehr zu der Stelle zurückkehren will. Ich habe auch keine Elternzeit eingereicht, also von Seiten der Kündigung ist alles ok. Ich will jetzt nur wissen, wie das mit der Urlaubsabgeltung aussieht. Wenn mein Anspruch auf ALG 1 ruht, wenn ich das Urlaubsentgelt erhalte, sehe ich für mich den Vorteil nicht, mir die Summe noch einzuklagen. Wenn ich Elterngeld beziehe und mir das Urlaubsentgelt nicht angerechnet wird, ist das vielleicht eine Option

von caromax1 am 28.01.2020, 16:04



Antwort auf: Anrechnung Urlaubsentgelt auf Elterngeld?

Das Problem ist, der Urlaub wird dir beim ALG1 abgezogen. Zumindestens den Urlaub den du bis dahin hättest nehmen müssen. Elternzeit steht dir zudem nur mit AG zu, EG dagegen kannst du nehmen. Ich vermute mal dein Mann hat nach dem Mutters hutz übernommen, oder? Weil ihr habt beide zusammen 14 Monate basis-EG. Mindestens 2 Monate sind bei dir schon weg wegen Mutterschutz. Wenn du also nun EG beziehst, sinkt die Anzahl der Monate für deinen Mann. Allerdings wärst du über das EG versichert. ALG1 gäbe es nur mit kinderbetreuung. Und ob es zu Kürzungen beim EG oder ALG1 kommt hängt halt davon ab wir es versteuert wird.

von Felica am 28.01.2020, 16:43



Antwort auf: Anrechnung Urlaubsentgelt auf Elterngeld?

Du hast für deinen 4 Monate alten Sohn keine EZ genommen? Warst du nach dem Mutterschutz arbeiten? Bzw. arbeitest du zurzeit? Wenn ja, warum nimmst du nicht ab sofort Urlaub? Denn so wie ich es rauslese möchtest du da auch nicht weiter arbeiten und könntest somit zu Hause bleiben und zeitgleich Lohn beziehen. Solltest du nach dem Mutterschutz nicht arbeiten gewesen sein (und nicht in EZ für ein anderes Kind sein), fann hast du unentschuldigt gefehlt und das ist ein Kündigungsgrund, welcher eine 3-monatige-Sperre beim ALGI nach sich zieht. Ob dir ALGI zu steht musst du mal erfragen bzw. nachlesen. Wenn es dir zusteht spielt erstmal Vermögen da keine Rolle. Allerdings bist du mit ALGI und nicht in EZ arbeitsfähig und wenn es Arbeit für dich gibt, müsstest du diese ausüben. Ob KV und KM zeitgleich EZ nehmen dürfen und dabei bsp. KV EG bezieht und KM in EZ und ALGI bezieht, das weiß ich nicht. Kann mir vorstellen, dass das nicht erlaubt ist, weil die Betreuung des Kindes durch den KV sichergestellt ist. Beziehst du EG besteht kein Anspruch auf ALGI. Bezugnehmend auf die Kündigung: Wann wurde dir diese gegeben? Ich würde schnellstmöglich einen Anwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. Denn nur in den ersten 3 Wochen nach Eingang kann Klage erhoben werden und ob der Zeitraum auch gilt um Ansprüche geltend zu machen (in deinem Fall den Resturlaub), das weiß ich nicht. Wäre nur ärgerlich wenn es so ist und die Zeit verstreichen lässt.

von Ani123 am 29.01.2020, 07:49



Antwort auf: Anrechnung Urlaubsentgelt auf Elterngeld?

Das Urlaubsentgeld muss dir ausgezahlt werden, wenn der Vertrag beendet wurde und du also keine Möglichkeit mehr hast, den Urlaub zu nehmen. Aktuell muss der AG dies also noch nicht - erst mit dem letzten Gehalt. Das Urlaubsentgeld wird nicht auf das EG angerechnet. Ebenso wenig wie Vermögen auf ALG 1 angerechnet würde. ALG kannst beziehen - musst dann dem Arbeitsmarkt aber auch zur Verfügung stehen. EZ hast du ohne AG nicht - aber EG kannst du auch ohne AG beziehen. Hast du Nachweise über die Urlaubstage? Über 100 aus BV versteh ich nämlich nicht. Hattest du mehrere Schwangerschaften mit BV? Und dann keine EZ genommen, aber auch keinen Urlaub? Das könnte schwierig werden, weil dann evt. ein Teil des Urlaubs verfallen ist. Hast du nämlich zwischen den Schwangerschaften gearbeitet, hättest du den Urlaub nehmen können/müssen. Hattest du doch EZ, würde für die Zeiträume der EZ pro vollem Monat der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Um dann auf 100 Urlaubstage zu kommen, müssten du verdammt oft schwanger gewesen sein. Nicht falsch verstehen, kann natürlich durchaus sein und ist nicht negativ. Ich wundere mich nur über diese hohe Anzahl.

von cube am 29.01.2020, 15:26



Antwort auf: Anrechnung Urlaubsentgelt auf Elterngeld?

Ani, wie kommst du darauf, dass sie nicht arbeiten war/unentschuldigt gefehlt hat? Ob ihr ALG zusteht ist doch keine Ermessensfrage - es steht ihr zu, wenn sie arbeitsfähig ist und auch bereit, Arbeit zu suchen und anzunehmen. Bei ALG 1 wird kein Vermögen angerechnet - das passiert bei ALG 2. Die Kündigung scheint ja wohl vollkommen iO zu sein wie die AP schon schrieb und steht gar nicht zur Debatte. Außerdem schreibt sie nicht, dass nicht arbeiten möchte, sondern das sie DORT nicht mehr arbeiten möchte. EZ kann sie gar nicht nehmen, da sie keinen AG hat - eine gleichzeitige EZ beider Eltern geht also eh gar nicht. Sorry, ich verstehe deine Antwort irgendwie nicht.

von cube am 29.01.2020, 15:31



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